I  Dax  Mädchenschulwesen.

lich  hervortrat.  Dachte  man  sich  die  dort  ausgesprochenen  Grundsätze
  in  die  Praxis  umgesetzt,  so  lag  die  Gefahr  nahe,  dat  der
Mädchenerzichung  die  Straffheit  der  intellektuellen  Bildung  fehle  und
daß  man  um  der  Gefühlswirkung  willen  ein  anderes  Weltbild  konstruiere,
  als  der  Wirklichkeit  entsprach.

Hier  also  setzte  vor  allem  die  Kritik  der  an  der  Frauenbewegung
interessierten  Kreise  den  Weimarer  Beschlüssen  gegenüber  ein.  Es
war  in  erster  Linie  Luise  Büchner,  die  in  einem  Gutachten  über
die  Protokolle  der  August-Konferenz  bedauerte,  daß  man  wieder  „das
Ästhetische  bei  der  Mädchenschule  viel  zu  schr  in  den  Vordergrund
gerückt  habe“.  Sie  hat  auch  zugleich  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  das  aufsestellte  Ziel  einer  abschließenden  und,  wie  man  sich  ausgedrückt
  hätte,  „harmonischen“  Bildung  ganz  unmöglich  crreicht
werden  könnte,  wenn  die  Mädchen  die  Schule  schon  mit  dem  12.
oder  16.  Jahre  verlassen  sollten.  Sie  tadelt,  daß  m  der  Aufstellung
dieser  Pläne  wiederum  nicht  der  Gesichtspunkt  einer  wirklich  gründlichen
  Durchbildung  maßgebend  gewesen  sei,  sondern  der  Wunsch,
daß  das  Mädchen,  wenn  es  die  Schule  verlasse,  „alles  gehabt  habe“,
von  allenı  einen  flüchtiren  Eindruck  erhalten  habe,  um  über  alles  in
der  Gesellschaft  reden  zu  können.  Sie  wendet  sich  ebenso,  wie  die
Berliner  Denkschrift  auch  schon,  wesen  das  Überwiegen  des  männlichen
  Einflusses  in  der  höheren  Mädchenschule;  „die  Männer  werden
es  nicht  gern  zugestehen‘,  sagt  sie,  „und  die  besten  Pädagogen  am
wenigsten,  weil  sie  nach  sich  selbst  die  andern  beurteilen,  daß  im
ganzen  nicht  gerade  schr  viele  Lehrer  den  richtigen  Takt  und  die
richtige  Auffassung  für  die  Mädchenerziehung  haben“.

Innerhalb  des  Vereins  für  das  höhere  Mädchenschulwesen  führte
die  Lehrerinnenfrage  zu  heftigen  Frörterungen  auf  der  Generalversammlung
  in  Cöln  1876.  Allerdings  konnten  die  L.chrer,  die  gegen
Verwendung  von  l.chrerinnen  auf  der  Oberstufe  oder  gar  zur  Leitung
der  höheren  Mädchenschule  wären,  für  sich  geltend  machen,  daß  tatsächlich
  noch  schr  wenig  Lehrerinnen  den  hier  an  sie  gestellten  Ansprüchen
  zu  genügen  vermöchten.  Aber  andrerseits  wurde  cs  dem
Verein  mit  Recht  zur  Pflicht  gemacht,  im  Interesse  der  höheren
Mädchenschule  dafür  einzutreten,  daß  den  Lehrerinnen  die  Mögrlichkeit
  zu  ciner  solchen  Weiterbildung  gegeben  werde.  Statt  dessen
kan  es  auf  der  erwähnten  Versammlung  zu  heftigen  Frörterungen
darüber,  ob  die  Mitarbeit  der  l.chrerinnen  auf  der  Oberstufe  ‚„notwendig“,
  „wünschenswert“  oder  „zulässig“  sei,  und  in  der  Art,  wie
diese  Frage  disputiert  wurde,  trat  von  verschiedenen  Seiten  cine  so