A  Das  Mädchenschulwesen.
zZ)

mungen  von  1894  vorgesehenen  Bildungsgang  der  Oberlehrerinnen
und  setzte  eine  Kommission  ein,  die  Vorschläge  zur  Abänderung  des
Bildungsgangses  ausarbeitete.  Diese  wünschte,  daß  die  Oberlehrerinnenbildung
  auf  den  Besuch  eines  Realgynınasiums  aufbauen  und  zugleich
eine  akademische  und  praktische  scin  sollte.  Man  wollte  keineswegs
den  Bildungsgang  der  akademischen  Lehrer  ohne  weiteres  übernehnien,
da  man  wohl  sah,  daß  hier  die  pädagogische  Seite  hinter  der  wissenschaftlichen
  zu  stark  zurücktrat,  und  dafs  die  nach  dem  Universitätsstudium
  geforderte  Probezeit  diesen  Mangel  nicht  ganz  ausgleichen
könne.  Man  dachte  sich  daher  Oberlehrerinnen-Bildungsanstalten,
die  diese  Anwendung  der  wissenschaftlichen  und  theoretischen  Bildung
auf  die  Anforderungen  der  Schule  übernahnıen,  während  die  Teilnehmerin
  gleichzeitig  das  akademische  Studium  auf  der  Universität
absolvierte.

Nachdem  man  während  sechs  Jahren  bei  den  Oberlehrerinnen-Prüfungen
  grünstige  Erfahrungen  gemacht  hatte,  wurde  im  Jahre  190)
eine  neu  ausgeführte  Prüfungsordnung  erlassen.  Diese  hielt  an  dem
bisherigen  Gang:  Seminar,  Amtstätigkeit,  akademische  Vorbereitung
fest;  aber  sie  ging  in  den  Anforderungen,  die  in  den  einzelnen  Fächern
gestellt  wurden,  einen  immerhin  bedeutenden  Schritt  über  die  bisher
bei  den  Prüfungen  geltende  Praxis  hinaus.  Als  drittes  obligatorisches
Prüfungsfach  kam  zu  den  zwei  Wahlfächern  Philosophie.  Da  die
Prüfungsordnung  von  IWW  noch  jetzt  in  Gültigkeit  ist,  so  wird  sie  im
Zusammenhang  des  zweiten  Teiles  dieser  Darstellung,  welcher  den
sscgcnwärtigen  Stand  des  Mädchenschulwesens  behandelt,  ausführlicher
wiedergesscben  werden.

Was  nun  die  Verwendung  der  l.ehrerinnen  im  Schuldienst  anbetrifft,
  so  ist  ebenfalls  durch  die  Maibestimmungen  ein  neuer  Posten
für  die  Frau  in  der  höheren  Mädchenschule  sreschaffen  worden,  der
einer  sogenannten  Gehilfin  des  Dircktors,  die  ihm  in  allen  internen
erzichlichen  Aufgaben  der  Schule  zur  Seite  stehen  sollte.  Alle  höheren
Mädchenschulen  in  Preußen,  die  unter  männlicher  Leitung  stehen.
haben  eine  ihrer  Lehrerinnen  zu  diesem  Gehilfinnenposten  ernennen
müssen,  der  aber,  da  seine  Befugnisse  so  wenig  bestimmt  begrenzt
waren,  von  keiner  großen  praktischen  Bedeutung  geworden  ist.
Bedeutung  hat  aber  in  diesem  Falle  die  Anerkennung  des  Prinzips,
daß  auch  bei  den  Aufgaben  der  Leitung  der  höheren  Mädchenschule
der  weibliche  Einfluts  wünschenswert  sei.  Ebenso  wurde  bestimmt,
dafs  ein  Ordinariat  auf  der  Oberstufe  in  den  Händen  einer  I.chrerin
liegen  müsse,  und  es  wurde  den  Städten  empfohlen,  im  Besoldungs-