235  Das  Mädchenschulwesen.

gestellt,  sich  durch  privates  Studium  auf  das  Mittelschullchrer-E.xamen
vorzubereiten  und  damit  auch  die  Befähigung  für  den  Unterricht  auf
der  Oberstufe  in  den  höheren  L.ehranstalten  (Höhere  Mädchenschule.
Mittelschule  usw.)  zu  erwerben.  Die  Lehrerinnen  aber  gehen  vom
Seminar  aus  meist  zunächst  in  Erzieherinnenstellen;  hier  aber  besteht
von  vornherein  das  Bedürfnis,  daß  sie  auch  den  Unterricht  älterer
Mädchen  übernehmen  können.  Daraus  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,
ihre  Ausbildung  über  die  Volksschulbefähigung  hinaus  noch  in  die
Seminarzeit  hineinzuzichen  bezw.  direkt  an  das  Seminar  anzuschlieisen,
anstatt  sic,  wie  bei  den  l.chrern,  einer  späteren  privaten  Vorbereitung
während  der  Anitstätigkeit  zu  überlassen.  Wünschenswert  wäre  es
also,  einem  dreijährigen  Seminarkursus,  der  dem  der  I.chrerseminare
parallel  ist,  noch  ein  viertes  Ausbildungssjahr  hinzuzufügen,  während
dessen  die  Lehrerin,  die  das  Examen  für  Volksschulen  bestanden  hat,
sich  in  einzelnen  Fachgruppen  nach  freier  Wahl  die  Befähigung  zum
Unterricht  in  höheren  Mädchenschulen  und  Mittelschulen  erwerben
kann.  Über  die  jüngsten  Reformen  der  Lehrerinnenbildung  in  anderen
Bundesstaaten  wird  im  zweiten  Teil  berichtet  werden.

Die  Organisation  unter  den  I.chrerinnen  hat  sich  im  Laufe  der
Jahre  kräftig  weiter  entwickelt;  der  Allgemeine  deutsche  Lehrerinnenverein
  zählt  jetzt  ca.  17000  Mitglieder  in  ganz  Deutschland;  seine
Zweigvereine  unfassen  teils  die  I.chrerinnen  einzelner  Städte,  teils
wanzer  Provinzen  und  Bundesstaaten.  Der  bedeutendste  unter  ihnen
ist  der  L.andesverein  preußischer  Volksschullehrerinnen  mit  3300  Mitoliedern,
  unter  dem  Vorsitz  von  Fräulein  Elisabeth  Schneider  und
Fräulein  Maria  Lischnewska.  Er  ist  für  die  wirtschaftliche  Hebung
des  Lehrerinnenstandes  durch  Einrichtung  einer  Pensionskasse  und
einer  wirtschaftlichen  Ililfskasse,  sowie  durch  Vertretung  der  Interessen
der  L.ehrerinnen  im  Zusammenhang  mit  dem  l.chrerbesoldungsgesetz
eingetreten.  Zur  Frage  der  Lehrerinnenbildung  hat  er  auch  das  Wort
ergriffen  und  in  einer  Denkschrift  die  Ziele  der  Volksschullehrerinnenbildung
  eingehend  dargelegt;  ebenso  hat  er  für  die  Ausbildung  von
l.chrerinnen  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  und  der  gewerblichen
und  kaufmännischen  Fortbildungsschule  gewirkt.  Er  hat  alle  die
Fragen,  die  im  Bereich  der  Erziehungsaufgabe  der  Volksschule  hieren
und  durch  die  fortschreitende  Entwicklung  aufgeworfen  werden,  auf
seinen  Generalversammlungen  mit  viel  Verständnis  behandelt  und  auch
auf  die  innere  Entwicklung  des  Volksschullehrerinnenstandes  dadurch
einen  deutlichen  Enfluß  erzielt.  In  verschiedenen  Arbeitsausschüssen
für  soziale  Illfsarbeit,  für  Rechtsschutz  und  für  Statistik  hat  er  für