Geschichte  des  Mädchenbildungswesens  in  Deuischland,  301

scheid,  die  kurz  zuvor  als  erste  deutsche  Frau  den  Doktorgrad  einer
deutschen  Universität,  Heidelberg,  erworben  hatte.  Gleichzeitig  mit
der  Gründung  der  Berliner  Gymnasialkurse  hatte  man  in  Süddeutschland
  einen  etwas  anderen  Weg  eingeschlagen,  um  die  Frage  der
wissenschaftlichen  Vorbildung  der  Mädchen  zu  lösen;  der  erwähnte
Verein  Frauenbildungsreform  hatte  cin  sechsklassiges  sogenanntes
\Mädchengymnasium  in  Karlsruhe  gegründet,  das  seine  Schülerinnen
schon  im  zwölften  Lebensjahre  aufnahnı.

Nachden  in  den  nächsten  Jahren  die  Petitionen  der  Frauen  um
Erschließung  der  Universitäten  und  des  ärztlichen  Berufes  immer
wieder  abgelehnt  worden  waren,  entließen  im  Jahre  1896  die  Berliner
Gymnasialkurse  ihre  ersten  Abiturienten.  Diesen  wurde  die  Erlaubnis
zu  teil,  das  Abiturientenexamen  an  einem  Berliner  Knabengymnasium
abzulegen,  und  sie  bestanden  cs  mit  gutem  Erfolge.  Als  Gasthörerinnen
  hatten  schon  vorher  die  zum  Oberlchrerinnenexamen
studierenden  Lehrerinnen  durch  besondere  Erlaubnis  des  Unterrichtsministers
  in  Preußen  Zulassung  zu  den  Universitäten  erlangt.  Dice
Frauenvereine  traten  nun,  nachdem  eine  Anzahl  von  Frauen  vorhanden
war,  die  die  geforderte  Vorbildung  zum  Universitätsstudium  nachweisen
  konnte,  noch  entschtedener  und  dringender  für  die  Anerkennung
  der  Frauen  als  vollberechtigter  Studentinnen  ein.  Dieser
Bitte  entsprach  zuerst  die  badische  Landesregierung,  indem  sie  im
Jahre  1900  den  Frauen  das  Recht  der  Immatrikulation  an  den  badischen
  Landesuniversitäten  bewilligte.  Auch  waren  schon  seit  1896
Vorberatungen  der  verschiedenen  Landesregierungen  über  die  Zulassung
  der  Frauen  zum  ärztlichen  Beruf  eingeleitet;  im  Frühjahr  189
wurde  das  Resultat  dieser  Vereinbarung  in  einem  Bundesratsbeschluß
niedergelegt.  Diesem  Beschluß  gemäß  sollte  die  Zeit,  in  der  die
Frauen  als  Hlospitantinnen  studiert  hätten,  dem  vorgeschriebenen
Universitätsstudium  gleich  gerechnet  werden,  so  lange  ihre  förmliche
Immatrikulation  noch  nicht  erfolgen  könne.  Auf  Grund  dieses  Studiums
sollten  die  Frauen  dann  unter  denselben  Bedingungen  wie  die  Männer
zu  den  medizinischen,  zahnärztlichen  und  pharmazeutischen  Prüfungen
zugelassen  werden.  Im  Jahre  1901  haben  die  ersten  deutschen  ordnungsmäßig
  vorgebildeten  Medizinerinnen,  Schülerinnen  der  Gymnasialkurse
  in  Berlin,  ihr  Staatsexamen  gemacht.  In  allerjüngster
Zeit  ist  in  bezug  auf  die  Zulassung  zur  Immatrikulation  ein  zweiter
deutscher  Bundesstaat,  Bayern,  dem  Vorgehen  Badens  gefolgt.  Alle
übrigen  Bundesstaaten  gewähren  den  Frauen  nur  das  Recht,  an  den
Universitäten  zu  hospitieren,  vorausgesetzt,  daß  der  betreffende  Do-