Geschichte  des  Mädchenbildungswesens  in  Deutschland.  307

Städte  ein  ausgedehnteres  grewerbliches  Fortbildungsschulwesen.  Was
hier  nun  immer  noch  die  Verhältnisse  für  die  Frau  ungünstiger  gestaltete,
  als  für  ihre  männlichen  Berufskonkurrenten,  das  war  der
Umstand,  daß  alle  diese  Anstalten  nicht  vom  Staate  aus  zu  obligatorischen
  erklärt  wurden,  sodaß  es  in  das  freie  Ermessen  der  einzelnen
  Mädchen  oder  vielmehr  der  einzelnen  Fltern  gestellt  wurde,
die  dort  gebotenen  Gelegenheiten  zu  benutzen  oder  sich  mit  der
alten  unzulänglichen  Ausrüstung  zu  begnügen.  Bei  der  besonderen
Gestaltung  der  Berufsfrage  für  die  Frau  war  es  nur  zu  natürlich,  dat
die  Gelegenheit  zu  eier  zeitraubenden  und  zum  Teil  kostspichgen
Vorbildung  von  den  meisten  nicht  gesucht  wurde.

Neben  dieser  Entwicklung  des  beruflichen  und  fachlichen  Fortbildungsschulwesens
  bestand  aber  die  Notwendigkeit  einer  allgemeinen
Fortbildung,  die  den  Frauen  aller  Berufsklassen,  der  häuslichen  und
der  gewerblichen,  über  die  Volksschule  hinaus  gewährt  werden
konnte;  inwieweit  die  Aufgaben  einer  solchen  allgemeinen  Fortbildung
und  einer  beruflichen  miteinander  vereinigt  werden  konnten,  ob  die
Aufgabe  der  Fortbildungsschule  mehr  nach  der  allgemeinen  oder
miehr  nach  der  beruflichen  Seite  hin  zu  liegen  habe,  diese  Fragen
haben  die  ganze  Frörterung  über  das  weibliche  Fortbildungsschulwesen
  während  der  letzten  Jahrzehnte  beherrscht.  In  einem  Punkte
aber  sind  sich  Theoretiker  und  Praktiker  einig,  daß  nur,  im  Falle
die  gesamte  Fortbildung,  sei  es  allgemeine,  hauswirtschaftliche  oder
berufliche,  obligatorisch  werde,  ein  wirklicher  Nutzen  für  die  Massen
des  Volkes  daraus  zu  erwarten  sei.

Mit  der  Frage  der  obligatorischen  Fortbildungsschule  häugt  nun
auch  die  Frage  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  in  gewisser  Weise
zusammen.  Angesichts  der  Tatsachen,  dat  eine  obligatorische  Fortbildungsschule
  noch  nicht  zu  erreichen  war,  daß  andererseits  fakultative
  Kochkurse  gerade  von  den  Mädchen  nicht  benutzt  wurden,
für  die  hauswirtschaftliche  Kenntnisse  am  allernötigsten  gewesen
wären,  kam  man  zu  der  Forderung,  den  hauswirtschaftlichen  Unterricht
  bereits  in  das  Gebiet  der  eigentlichen  obligatorischen  Volksschule
  hineinzuzichen.  Ein  erster  Versuch  damit  ist  in  Preußen  in
Cassel  durch  den  dortigen  Frauenbildungsverein  unter  Leitung  von
Fräulein  Auguste  Förster  und  mit  Unterstützung  des  dortigen  Regierungsschulrates
  Osius  gemacht  worden;  man  hat  den  Mädchen  der
ersten  Volkschulklassen,  d.  h.  des  8.  Schuljahres,  einen  „hauswirtschaftlichen,
  theoretischen  und  praktischen  Unterricht  in  einer  Schulküche
  erteilt;  die  immerhin  schwierige  systematisch  -pädagrogische

20*