Der  gegenwärtige  Sand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  325

Im  Turnen  sind  die  einzelnen  Übungen  für  die  Klassen  nicht
durch  allgemeine  Bestimmungen  geregelt.  Es  ist  nur  der  Gang  des
Unterrichts  vom  einfachen  Bewegsungsspiel  zur   systematischeren
körperlichen  Schulung  im  allgemeinen  bezeichnet.

Die  Maibestimmungen  deuten  wohl  die  allgemeinen  Richtlinien
an,  in  denen  sich  der  Unterricht  der  preußischen  höheren  Mädchenschule
  bewegt,  aber  sie  können  doch  keineswegs  cin  Bild  dessen
geben,  was  tatsächlich  durch  diesen  Unterricht  geboten  wird,  und  sic
können  die  mannigfachen  Variationen  nicht  spiegeln,  die  der  Unterrichtsbetrieb,
  sei  es  durch  den  Kinfluts  lokaler  Bedürfnisse  und  Verhältnisse,
  sei  es  durch  die  mehr  oder  weniger  reiche  Ausstattung  der
Schulen  mit  Unterrichtsmitteln,  sei  es  schließlich  durch  die  Persönlichkeit
  des  Leiters  oder  der  L.chrkräfte  und  ihre  bzsonderen  pädagogischen
  und  methodischen  Ansichten  und  Überzeugungen  erfährt.
Schon  der  Umstand,  daß  vielfach  —  die  Tabelle  gibt  die  genauen
Zahlen  --  statt  des  neunjährigen  Kursus,  den  die  Maibestimmungen
fordern,  zehnjährige  Kurse  bestehen,  zeigt,  daß  die  Maibestimmungen
den  tatsächlichen  Inhalt  der  durch  die  preußische  höhere  Mädchenschule
  gegebenen  Bildung  nicht  vollständig  umfassen.  Nicht  unwesentliche
  Verschiedenheiten  weisen  die  preußischen  höheren  Mädchenschulen
  auch  in  all  den  Punkten  auf,  über  die  keinerlei  allgemeine
Bestimmungen  getroffen  worden  sind.  Die  Verschiedenheit  der  Aufsichtsverhältnisse
  ist  bereits  berührt.  Die  Verschiedenheit  in  der
Zahl  der  aufsteigenden  Klassen  besteht  nicht  nur  in  der  Existenz
eines  zehnten  Schuljahres  an  einzelnen  Schulen,  sondern,  besonders
im  westlichen  Teile  Preußens,  auch  darin,  dat  der  höheren  Mädchenschule
  zuweilen  der  dreijährige  Unterbau  fehlt,  an  dessen  Stelle  in
diesen  Gegenden  vielfach  die  Volksschul:  oder  besondere  Vorschulen
treten,  sodaß  die  höhere  Mädchenschule  ihre  Schülerinnen  erst  mit
dem  neunten  Lebensjahre  aufnimmt  und  nur  sechs  bezw.  sieben
Klassen  umfaßt.

Wesentliche  Unterschiede  finden  sich  auch  in  der  Art  der  Verteilung
  des  Schulgeldes.  Durchgehend  steigt  das  Schulgeld  von  der
Unterstufe  zur  Oberstufe,  meist  in  drei  Absätzen;  cs  ist  in  den
meisten  Fällen  gleich  für  sämtliche  Schülsrinnen  einer  Klasse,  aber
cs  gibt  auch  städtische  höhere  Mädchenschulen,  die  das  Schulgeld
nach  dem  Steuereinkommensatz  der  Eltern  für  die  einzelnen  Schülerinnen
  verschieden  bemessen;  ein  Beispiel  dafür  bietet  die  städtische
höhere  Mädchenschule  in  Hagen,  die  folgende  Verteilung  des  Schulgeldes
  eingeführt  hat: