Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  335

geräte  und  auf  eine  eingehende  Kenntnis  des  menschlichen  Körpers
nach  seinem  Bau  und  seinen  L.ebensäußerungen  und  der  ersten  notwendigren
  Hilfeleistung  bei  Unfällen.  Die  praktische  Prüfung  erstreckt
sich  auf  die  Darlegung  der  körperlichen  Fertigkeit  in  den  Übungen
des  Mädchenturnens,  sowie  auf  den  Nachweis  der  l.chrfähigkeit  in
besonderen  Lehrproben.

Für  die  Rheinprovinz  ist  eine  besondere  Prüfungskommission
zur  Abhaltung  von  Turnlehrerinnenprüfungen  in  Bonn  gebildet;
außerdem  finden  Turnlehrerinnenprüfungen  in  Königsberg  ı.  Pr.,
Breslau  und  Halle  «,S.  statt.  Die  Kurse  zur  Ausbildung  von  Turmlehrerinnen
  in  Berlin  umfassen  ca.  drei  Monate.

Mit  den  großen  Umwandlungen,  die  auf  dem  Grebiete  des
Zeichenunterrichts  vor  sich  gegangen  sind,  sind  die  Anforderungen
bei  der  Prüfung  der  Zeichenlehrer  in  jüngster  Zeit  außerordentlich  gewachsen;
  eine  Prüfungsordnung  für  Zeichenlehrer  ist  am  31.  Januar  1902
erlassen  worden.  Sie  gilt  zugleich  auch  für  Zeichenlcehrerinnen.  Die
Prüfungen  werden  imi  Jahre  einmal  in  Berlin,  Breslau,  Königsberg,
Cassel  und  Düsseldorf  abgehalten.  Die  Bewerberinnen  müssen  die
Bildung  ciner  voll  ausgestalteten  höheren  Mädchenschule  nachweisen
oder  bereits  im  Besitz  irgend  ciner  allgemeinen  oder  fachlichen  Lehrbefähigung
  sein.  Durch  die  Prüfung  kann  entweder  die  Befähigung
zun  Zeichenunterricht  an  Volks-  und  Mittelschulen,  oder  zum  Uhnterricht
  an  Lichrer-  und  Lehrerinnenbildungsanstalten  und  höheren
Schulen  erworben  werden.  Die  volle  Prüfung  erstreckt  sich  auf:

1.  Zeichnen  nach  dem  lebenden  Modell  (Kopf).

2.  Zeichnen  nuch  Naturblättern,  Blüten,  Nrüchten,  Zweigen,  ganzen  Pflanzen,
Muscheln,  Schädeln,  ausgestopften  Tieren  und  anderen  Naturlormen.

3.  Zeichnen  nach  Geräten,  Gefäßen,  plastischen  Ornamenten,  Teilen  von  Innenräumen
  und  Gebüuden.

4.  Malen  nach  Naturblättern,  Blüten,  Früchten,  Zweigen  usw.  Fliesen,  Stollen,
Ciefäßen,  Geräten  usw,

5.  Zeichnen  an  der  Schnitafel  nach  Vorbildern  und  aus  dem  Gedächtnis  (Aufgaben
wie  zu  2  und  3).

6.  Linearzeichnen  (Parallelprojektion,  Schattenkonstruktion,  Perspektive).

7.  Methodik.

8.  Kunstgeschichte  lTanptmomente  der  allgemeinen  Kunstentwicklung  mit  Kinschluß
  des  19.  Jahrhunderts).

Für  die  niedere  Prüfung  fallen  die  unter  1  und  8  angegebenen  Prüfungsgegenstände
  weg,  die  unter  4,  6  und  7  werden  erleichtert  und  moclihziert.

Als  Vorbereitungsanstalten  gelten  die  mit  den  Königlichen
Kunstschulen  verbundenen  Zeichenlehrerseminare;  doch  ist  eine
andere  Art  der  Voorbildung  nicht  ausgeschlossen.  Die  dafür  erforderliche
  Zeit  beträgt  2—3  Jahre.