Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchen-chulwesens  in  Deutschland.  341
im  „Block“  unterzogen.  Nach  und  nach  kommen  alle  Unterrichtsgebiete  an
die  Reihe.

C,  Im  Winterhalbjahre  werden  die  jungen  Mädchen  der  zweiten  Seminarkkasse
auch  zum  Besuch  der  in  den  Übungsschulgruppen  gehaltenen  Licehrproben  ihrer  vorgeschritteneren
  Giefährtinnen  der  ersten  Seminarklasse  angehalten  und  nehmen  hier  an
den  Resprechungen  der  l.chrproben  tätigen  Anteil.  Es  wird  zuweilen  von  allen  L.ehrseminaristinnen
  eine  Beurteilung  in  Form  einer  schriftlichen  Ausarbeitung  über  das  in
einer  T.ehrprobe  Grehörte  und  Gresehene  verlangt.

Seminar  |.

Beim  Mangel  einer  besonderen  Ubungsschule  wird  den  Lehrseminaristinnen  der
Oberklasse  durch  folgende  HKinrichtungen  Gelegenheit  zur  Ausführung  der  praktischen
Unterrichtsübungen  geboten:

1.  Fortsetzung  der  Unterrichtsübungen  wie  in  Seminar  II  (siehe  oben  B!}  unter
l.eitung  des  Übungslehrers  (wöchentlich  2  St.).

Bemerkung.  Zu  diesen  l.ehrproben  wie  auch  zu  allen  von  den  jungen  Müdchen
des  Seminar  }  unter  Aufsicht  der  Fach-  oder  Klassenlehrer  abzuhaltenden  l.chrproben
wird  jedesmal  ein  ausgefülltes  „Entwurfsformular“  des  Blockes  vorgelegt,  zu  welchem  vom
beurteilenden  I.ehrer  das  „Beurteilungsformular‘  ausgefüllt  wird.  Durch  dieses  Verfahren
wird  eine  Finheitlichkeit  zwischen  den  verschiedenen  Kritikern  erziel.  Alle  Formulare,
mit  der  Zensurnummer  versehen,  werden  darauf  dem  Übungssiehrer  zum  Sammeln,  Ordnen
und  Aufbewahren  eingehändigt.  Häufig  werden  auch  vollständige  Ausarbeitungen  der
lehrproben  in  Fragen  und  Antworten  verlangt,  doch  darf  dadurch  keine  Überbürdung
für  die  jungen  Mädchen  entstehen.

2.  Es  sind  an  besonderen  Tagen  besondere  Seminar-Übungsklassen  aus  freiwillig
sich  dazu  einfhindenden  Schülerinnen  der  verschiedenen  Klassen  der  Ilöheren  Töchterschule
  gebildet.  Zur  Zeit  bestehen  5  solcher  Gruppen  von  je  10  bis  15  Schülerinnen.
(Die  Schülerinnen  der  mittleren  und  unteren  Klassen  schen  es  als  eine  besondere  Ehre
an,  mit  Finwilligung  ihrer  Eltern  zu  diesen  „Probestunden“  am  schulfreien  Nachmittage
kommen  zu  dürfen.)  Die  Aufsicht  und  l.eitung  der  Gruppen  wird  von  Fachlehrern  und
vom  Seminar-Übungsichrer  ausgeübt  und  kontrolliert;  es  ist  zur  Zeit  eine  Gmppe  vorhanden
  mit  je  1  Stunde  Unterricht  und  anschließender  Beurteilung  für

a)  Heimatkunde

b)  französischen  Anfangsunterricht,

c)  fremdsprachlichen  Unterricht  der

Mittel-  und  Oberstufe.

d)  Rechnen  und

e)  alle  übripen  Fächer.

(Zusammen  also  wöchentlich  5  Stunden.)

3.  Alle  Lehrseminaristinnen  des  ].  Seminars  hospitieren  in  einer  Stunde  wöchentlich,
wie  oben  bei  Seminar  Il  angegeben,  aber  hier  mit  der  Verpflichtung,  unter  Anweisung
der  Fach-  oder  Klassenlehrer  zu  unterrichten.  Zur  Zeit  hospitieren  und  unterrichten  in
der  betreffenden  Stunde  die  jungen  Mädchen  des  Seminar  E  in  16  verschiedenen  Klassen;
es  können  demnach  möglicherweise  auch  16  l.ehrproben  in  Rahmen  des  geordneten
und  zusammenhängenden  Schulunterrichts  an  dem  betreffenden  Wochentage  eingerichtet
werden.
$.  Außerdem  werden  auch  an  anderen  Tagen  einzelne  junge  Mädchen  des
Seminar  ]  zum  Unterrichten  herangezogen,  nämlich:  .
a)  solche,  «die  selbst  unterrichtsfrei  sind,  2.  B.  zu  l.ehrproben  für  die  Unterklassen
im  besonderen  (Rechnen,  Schreiblesen  usw.);

b)  solche,  die  das  Examen  entweder  nur  für  Volksschulen  oder  nur  für  fremde
Sprachen  machen  wollen  und  daher  nicht  an  dem  gesamten  Seminarunterrichte
teilnehmen;