Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  359

Organisation  der  städtischen  höheren  Mädchenschule  ist  so,  daß  von
den  beiden  Parallelklassen  jeder  Stufe  mögrlichst  eine  von  einem
l.chrer,  eine  von  einer  Lehrerin  geleitet  wird.  Das  L.ehrpersonal  umfaßt,
  abgeschen  von  den  Fachlehrern,  neun  Hauptlehrer,  einschließlich
des  Direktors,  zehn  Hauptlehrerinnen  und  drei  L.chrerinnen.
Übersicht  über  den  Stand  des  höheren  Mädchenschulwesens  in  Bayern
im  Schuljahre  1%00/1901.
Zahl  der  Schllen  .  »  2  2  2  2  nn  nenne  135

davon  öffnlichee  2  2  2  En  nn  35
private  .  .  nn  100
mit  Erziehungsanstalten  verbundene  nn  77
Zahl  der  aufsteigenden  Klassen  .  2.  2  2  2  2  220.  708
Gesamtzahl  der  Lehrkräfte,  männliche  .  .  2  2.  2  2.2.  626
”  weibliche  .  .  2  2.2.20.2..2..3288
von  den  Lehrkräften  sind  katholisch  .  .  »  2  2  2  002  ..1%7
»n  n  »  protestantisch  .  2  2  2020.  507
vn  PR  „  Israelitisch  .  .  nn  59
„  „  »  sonst  andersgläubig  ren  1
Zahl  der  Schülerinnen.  2  2  2  2  2  2  220er.  15091)
davon  katholisch.  2  2  0  0  0  a  2  2  2  2  20.  84M2
»   Protestanisch  ©.  oo  2  0  2  nenne  II14
„  israclilisch  .  .  een  en.  1340
„sonst  andersgläubig  en  5

b)  Die  Lehrerinnenbildung.

Die  l.ehrerinnenbildung  in  Bayern  ist  durch  Verordnungen  von
39.  November  1897  und  vom  30.  Juli  1898  geregelt  worden.  In  den
Lehrordnungen  für  die  beiden  staatlichen  l.chrerinnen-Bildungsanstalten
von  Bayern,  die  Königliche  höhere  weibliche  Bildungsanstalt  in
Aschaffenburg  und  dic  Königliche  Kreis-Lchrerinnen-Bildungsanstalt
für  Oberbayern  in  München  sind  die  Anforderungen  in  Religion,
Deutsch,  Erdkunde  und  Schreiben  dieselben  wie  bei  den  l.ehrerseminaren.
  In  Arithmetik  und  Mathematik  sowie  in  Naturwissenschaften
  bleibt  das  Pensum  der  l.ehrerinnen-Bildungsanstalten  hinter
dem  der  Lehrerseminare  zurück.  Auch  unterscheidet  es  sich  von
dem  der  I.chrerseminare  durch  eine  größere  Berücksichtigung  der
praktischen  Bedürfnisse  des  häuslichen  Lebens.  Dasselbe  gilt  auch
von  dem  Zeichenunterricht.  In  Geschichte  und  Erzichungsichre  sind
die  Pensen  ebenfalls  die  gleichen,  nur  daß  bei  den  I.chrerseminaren
Gesetzeskunde  als  eine  besondere  Disziplin  gelehrt  wird,  während  im
l.chrerinnenseminar  die  notwendigen  Kenntnisse  der  Verfassung,  der

I)  Außerdem  165  Ilospitantinnen.