364  Bas  Müdchenschulwesen.

und  Stundenpläne  für  Mädchenfortbildungsschulen,  sowie  über  die
Ausbildung,  Besoldung  und  Anstellung  der  Lehrkräfte  und  die  Verteilung
  der  Unterhaltungskosten  bestehen  in  Bayern  nicht;  es  unt:rliegen
  vielmehr  die  Satzungen  und  Lehrpläne  der  Fortbildungsschulen
in  jedem  einzchnen  Falle  der  Prüfung  und  Genehmigung  der  zuständigen
  Aufsichtsbehörde.  Die  Lehrkräfte  an  der  Fortbildungsschule
  für  Mädchen  sind  meist  nicht  im  Hauptamt,  sondern  nur
nebenamtlich  angestellt;  die  Ernennung  der  Lehrkräfte  an  solchen
Fortbildungsschulen,  die  als  öffentliche  erklärt  sind,  erfolgt  durch  die
königlichen  Regierungen;  die  nebenantlich  verwendeten  Lehrkräfte
werden  durch  die  Unternehmer  der  Fortbildungsschulen  angestellt:
in  bezug  auf  diese  üben  die  Aufsichtsbehörden  lediglich  eine  Kontrolle
über  ihre  Qualifikation.  Alle  I.chrkräfte,  die  an  den  Fortbildungsschulen
  angestellt  werden,  müssen  den  allgemeinen  Prüfungsnormen
entsprechend  vorgebildet  sein;  so  müssen  die  Lehrkräfte  für  die
Elementarfächer  die  Prüfung  für  die  Lehrtätigkeit  an  Volksschulen
abgelegt  haben;  bei  den  Lehrerinnen  für  fremde  Sprachen,  für
Zeichnen,  für  Handarbeiten  usw.  ist  die  Ablegung  der  besonderen
Fachprüfung  Voraussetzung.

Die  bestehenden  Fortbildungsschulen  für  Mädchen  in  Bayern
können  in  drei  Hauptgruppen  geteilt  werden:  1.  Elementar-,  d.  h.
solche  Schulen,  in  denen  die  aus  der  Werktagsschule  entlassenen
Mädchen  eine  bessere  Ausbildung  in  den  Elementarfächern,  bisweilen
auch  in  einer  fremden  Sprache  erlangen  können;  2.  hauswirtschaftliche
  Schulen;  dazu  gehören  die  in  einzelnen  Kreisen  weit  verbreiteten
Handarbeitsschulen  für  die  aus  der  Werktagsschule  entlassen.n
Mädchen  und  die  Haushaltungsschulen;  3.  gewerbliche  und  fachliche
Schulen,  zu  denen  die  kaufmännische  Fortbildungsschule,  die  einer
gewerblichen  Ausbildung  dienende  Frauenarbeitsschule  usw.  gehören.
Während  die  Schulen  der  ersten  und  dritten  Kategorie  häufig  von
den  Gemeinden  errichtet  und  unterhalten  werden,  findet  sich  in  der
zweiten  (Gruppe  eine  erhebliche  Anzahl  solcher  Schulen,  die  von
geistlichen  Gesellschaften,  Vereinen,  Stiftungen  und  Privatunternehntern
begründet,  geleitet  und  unterhalten  werden.

Wie  das  Fortbildungssschulwesen  für  Mädchen  nach  diesen  allsemeinen
  Grundzügen  im  einzelnen  organisiert  ist,  davon  mag  die
Finrichtung  der  Münchener  Fortbildungsschule  für  Mädchen  cine
Vorstellung  geben.  Schon  seit  dem  Anfang  des  Jahrhunderts  bestand
in  München  außer  der  allgemeinen  Sonntagsschule  eine  von  einer
Frau  begründete  sogenannte  Zentralfeiertagsschule,  die  einerseits