Der  gegenwärtige  Stand  «des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland,  Kg]

Die  genannten  höheren  Mädchenschulen  unterstehen  bestimmten
Schulkommissionen,  die  entweder  durch  den  Rat  der  betreffenden
Städte  oder  durch  einzelne  Mitglieder  des  Rates  und  von  ihm
bestimmte  Personen  gebildet  werden;  die  Schulkommissionen  unterstehen
  gleich  denen  der  anderen  höheren  Lehranstalten  unmittelbar
dem  Königlichen  Ministerium  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts.
Alle  übrigen  über  das  Ziel  der  Volksschule  hinausgehenden  höheren
Mädchenschulen  in  Sachsen,  die  größeren  Teils  neunstuhg  sind,
werden  den  höheren  Volksschulen  zugerechnet  und  unterstehen  den
Schulaufsichtsbehörden  der  Volksschule.  Solche  höheren  Mädchenschulen
  bestehen  in  allen  größeren  sächsischen  Städten.  Sie  werden
in  der  amtlichen  Statistik  gemeinsam  mit  den  höheren  Volksschulen
für  Knaben  geführt,  und  es  sind  daher  die  für  sie  geltenden  Zahlen
im  einzelnen  nicht  zu  ermitteln.  Die  Statistik  von  1899  nennt  unier
den  höheren  Volksschulen,  die  allerdings  nicht  alle  voll  ausgestaltet
sind,  11  Mädchenschulen  und  28  gemischte  Schulen,  von  denen  13
volle  Trennung  der  Geschlechter,  9  Trennung  in  cinzelnen  Klassen
und  6  gemeinsamen  Unterricht  in  allen  Klassen  aufwiesen.

Außerden  bestehen  in  den  größeren  Städten  auch  Privatmädchenschulen,
  die  amtlicherseits  konzessioniert  werden;  sie  unterstehen
  der  Koinspektion  des  Rates  der  Stadt  und  der  unmittelbaren
Aufsicht  des  Bezirksschulinspektors.  In  Dresden  z.  B.  sind  cs  im
Augenblick  10  teils  voll  ausgestaltete  höhere  Mädchenschulen,  teils
solche  mit  geringerer  Klassenzahl,  in  Leipzig  8  zchnklassige  Anstalten
mit  einer  Schülerinnenzahl  von  je  ca.  100—2%0.

b:ı  Die  Lehrerinnenbildune.

Lehrerinnen  können  in  Klassen  mit  gemischten  Geschlechtern
nur  auf  Unter-  und  Mittelstufe,  in  den  Mädchenschulen  dagegen  und
der  Mädchenabteilung  gröfserer  Schulanstalten  zur  Verwendung  in
allen  Klassen  ständig  angestellt  werden.  Bei  ihrer  Verheiratung  haben
sie  ihre  Stelle  niederzulegen.

Es  bestehen  in  Sachsen  zwei  staatliche  Lehrerinnenseminare  in
Dresden  und  Callnberg;  ein  neugegründetes  drittes  Scminar  in
Leipzig  im  Anschluß  an  die  städtische  höhere  Mädchenschule  hat
einen  vierjährigen  Kursus.

Die  Lehrerinnenseminare  unterstehen  dem  Gesetz  über  die  Gymnasien,
  Realschulen  und  Seminare  vom  22.  August  1876  und  der
dazu  erlassenen  Ausführungsordnung  vom  29.  Januar  1877:  alle  staatlichen
  Seminare  stehen  unmittelbar  unter  Leitung,  Aufsicht  und  Ver-Das

  Unterrichiswesen  im  Deutschen  Reich,  I,  24