Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  373

Jeder  Kandidat  hat  in  mindestens  3  der  nachbenannten  Prüfungsfücher
  die  l.chrbefähigung  nachzuweisen:  f.  Religion,  2.  Pädagogik,
3.  Deutsch,  4.  Latein,  5.  Französische  Sprache,  6.  Englische  Sprache,
7.  Geschichte,  8.  Erdkunde,  9.  Mathematik,  10.  Naturlehre  (Physik
und  Chemie),  11.  Naturkunde  (Botanik,  Zoologie,  Mincralogici.

Für  die  Auswahl  unter  diesen  Fächern  sind  Bestimmungen  getroffen,
  nach  denen  einerseits  sprachlich-geschichtliche,  andererseits
mathematisch-naturwissenschaftliche  Disziplinen  zusammen  gewählt
werden  müssen.

Die  Statistik  vom  1.  Dezember  18%  ergibt  für  die  beiden  staatlichen
  Lehrerinnenseminare  in  Sachsen  folgendes  Resultat:

Callnberg  Dresden
Zahl  der  Lehrstellen  .  .  2.2.0.1  22
„  „  tatsüchlieh  wirkenden  Lehrer  12  2
Fr  »„  Klassen  .  2  2  2  2002.20  4  6  tdavon  1  Pardlelkkasse)
.  „  Schülerinnen  «des  Seminars  .  BO  interne)  154
+  0  Übungsschulklassen  .  2.0.  4  8
”  »  Übungsschüler  .  .  2...  100  213

Das  T.ehrerinnenseminar,  das  mit  der  höheren  Mädchenschule
in  Leipzig  verbunden  ist,  ist  Ostern  189%)  errichtet;  cs  ist  also  jetzt
bereits  voll  ausgestaltet;  die  Zahl  der  Schülerinnen  betrug  am
I.  Januar  19053  197.

ce)  Die  allgemeine  Fortbildungsschule  für  Mädchen.

Das  Volksschulgesetz  vom  26.  April  1873  bestimmt  in  seinem
$  14:  „Aufgabe  der  Fortbildungsschule  ist  die  weitere  allgemeine
Ausbildung  der  Schüler,  insbesondere  aber  die  Befestigung  in  denjenigen
  Kenntnissen  und  Fertigkeiten,  welche  für  das  bürgerliche
Leben  vorzugsweise  von  Nutzen  sind.“  Absatz  6  dieses  Paragraphen
sagt:  „„\uch  für  aus  der  einfachen  Volksschule  entlassene  Mädchen
kann  der  Schulvorstand  eine  Fortbildungsschule  errichten  und  die
Verpflichtung  zu  deren  Benutzung  auf  zwei  Jahre  erstrecken.“  Doch
soll  ein  Fortbildungsunterricht  für  Mädchen  mit  der  Verpflichtung
zur  Teilnahme  über  das  Maß  von  zwei  Stunden  wöchentlich  nicht
ausgedehnt  werden.  Während  also  für  die  Knaben  die  Fortbildungsschule
  obligatorisch  ist,  gibt  das  Gesetz  den  einzelnen  Schulverbänden
nur  das  Recht,  sie  für  die  Mädchen  ihrerseits  für  obligatorisch  zu  erklären.
  Von  diesem  Recht  ist  bisher  noch  kein  schr  auseiebiwer
Gebrauch  gemacht  worden.  Während  nach  der  Tabelle  des  Handbuchs
  der  Schulstatistik  für  1903  (8.  1120  £)  die  Zahl  der  männlichen