Ver  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  379

Musik  Gesang,  Violinspiel),  Zeichnen  (Freihand-  und  Linearzeichnen),
Turnen  und  weibliche  Handarbeiten.  Außerdem  können  sich  die
Kandidatinnen  emer  Prüfung  in  fakultativen  Fächern  (französische
Sprache,  Klavierspiel,  Orgelspiel,  Haushaltungskunde}  unterziehen.
Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  Religion  oder  Schulkunde,
deutsche  Sprache,  Naturkunde,  Kopfrechnen;  in  allen  andern  Fächern
werden  die  Fragen  bezw.  Aufgaben  schriftlich  gelöst.  Die  praktische
Prüfung  besteht  in  der  Ablegung  einer  Lehrprobe  und  in  der  Prüfung
in  den  technischen  Fächern  und  in  der  Musik.

Zur  zweiten  Dienstprüfung  werden  diejenigen  Lehrerinnen  zugelassen,
  die  mindestens  zwei  Jahre  im  öffentlichen  Schuldienst  gestanden
und  das  23.  I.ebensjahr  zurückgelegt  haben;  sie  erstreckt  sich  auf
Schulkunde  und  Lehrfähigkeit,  Religion,  Aufsatz,  deutsche  Sprache
und  Literaturgeschichte,  Arithmetik,  Geschichte,  Musik,  Zeichnen,  sowie
  nach  Wahl  entweder  Geographie  oder  Naturgeschichte  oder  Naturlehre.
  Als  fakultative  Prüfungsfächer  können  außerdem  die  tranzösische
  Sprache  und  das  Orgelspiel  gewählt  werden.  Auch  hier  ist
die  Prüfung  in  fast  allen  Fächern  eine  schriftliche;  die  mündliche
Prüfung  erstreckt  sich  nur  auf  Pädagogik,  deutsche  Sprache  und  Literaturgreschichte;
  die  praktische  besteht  in  einer  Lehrprobe,  sowie  einer
Prüfung  im  Zeichnen  und  in  der  Musik.

Es  bestehen  in  Württemberg  zwei  Staatsseminare  für  Lehrerinnen,
nämlich  ein  evangelisches  Seminar  in  Markgröningen,  das  im  Schuljahre
  1901/19062  36  Schülerinnen  hatte  und  an  dem  ein  Rektor,  cin
Öberlehrer,  ein  Musiklehrer,  drei  I.chrerinnen  angestellt  waren,  und
ein  katholisches  Seminar  in  Gmünd  mit  ?6  Schülerinnen  und  einem
Oberlehrer.  Der  Staat  verausgabte  für  seine  lehrerinnenseminare
im  Schuljahre  1901/1902  28280  M.

Die  Aufnahme  in  dem  evangelischen  Seminar  erfolgt  auf  Grund
einer  Prüfung,  in  der  die  Kenntnisse  der  Volksschule  nachgewiesen
werden  müssen,  im  16.  Lebensjahr.  12  Bewerberinnen  werden  als
„Seminaristinnen“  aufgenommen  und  erhalten  dann  neben  freiem  Unterricht
  und  Aufenthalt  Staatsunterstützung,  mit  der  sie  etwa  ihre
Kost  bestreiten  können.  Außerdem  werden  einzelne  Hospitantinnen
zugelassen,  sodaß  der  Kursus  etwa  15—16  Schülerinnen  zählt.  Das
Seminar  umfaßst  jetzt  drei  Jahrgänge,  ist  aber  in  der  Umbildung  zu
einem  dstufigen  Kursus  begriffen.  Zu  den  Prüfungsfächern  komnit
Schulgesundheitspflege  und  Hauslhaltungskunde.

Die  Bildung  der  l.ehrerinnen  für  höhere  Mädchenschulen
übernimmt  das  höhere  Lehrerinnenseminar  in  Stuttgart.  Es  ist  eine