380  Das  Mädchenschulwesen.

staatliche  Anstalt,  die  der  unmittelbaren  Aufsicht  des  Königlichen
Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens  untersteht.  Es  ist  mit
dem  unter  Königlichem  Protektorat  stehenden  Katharinenstift  zu
Stuttgart  in  der  Weise  organisch  verbunden,  daß  dessen  Vorsteher
auch  die  Leitung  des  Seminars  besorgt  und  den  Verkehr  desselben
mit  dem  Ministerium  vermittelt,  und  daß  das  Katharinenstift  seine
l.chrkräfte  und  Klassen,  seine  Lokale  und  Lehrmittel  dem  Seminar
nach  Bedarf  zur  Verfügung  stellt.  Das  Seminar  umfaßte  bisher  2
Jahreskurse,  ist  aber  in  einer  Umbildung  zu  einem  dreijährigen  System
begriffen.  Die  Aufnahme  erfolgt  durch  Bestehen  einer  Aufnahmeprüfung,
  in  der  die  Kenntnisse  einer  zehnklassigen  höheren  Mädchenschule
  nachgewiesen  werden  müssen.  Nach  dem  Ergebnis  dieser
Aufnahmeprüfung  werden  12  Württembergerinnen  als  ordentliche
Schülerinnen  aufgenommen.  Für  diese  ist  der  gesamte  Unterricht
unentgeltlich,  und  sie  können  außerdem  Stipendien  bis!  zum  Höchstbetragre
  von  jährlich  350  Mark  erhalten.  Die  übrigen  Teilnehmerinnen
treten  als  außerordentliche  Schülerinnen  ein  und  zahlen  180  Mark
jährliches  Schulgeld.  Der  neue  I.chrplan  für  den  dreijährigen  Kursus
liegt  noch  nicht  vor.  Der  Unterricht  umfaßt  im  ersten  Jahre
Stunden,  im  zweiten  32,  im  dritten  28  Stunden  wöchentlich.  Das
l.chrpersonal  besteht  aus  3  Hauptlichrern,  4  Fachlehrern  und  3  Lehrerinnen.
  Die  Lehrerinnen  haben  an  dem  Könighchen  Seminar  in
Württemberg  insofern  eine  ganz  eigenartige  Stellung,  als  sie  nicht  eigentlich
  für  den  Unterricht,  sondern  als  sogenannte  Aufsichtslehrerinnen
angestellt  sind.  In  jeder  Klasse  ist  cine  solche  Aufsichtslehrerin  mit
der  Besorgung  der  äutserlichen  Geschäfte  und  der  Aufrechterhaltung
der  Schulordnung  betraut.  Sie  ist  außerdem  im  Sprachunterricht
eine  gewisse  Ergänzung  und  Aushilfe  für  den  angestellten  Sprachlehrer.
  Die  Sprachlehrer  nämlich  haben  die  Behandlung  des  neuen
Stoffes  in  Grammatik  und  Literatur  vorzunehmen,  während  die  l.ehrerinnen
  durch  Konversation  und  Diktate  auf  die  Befestigung  dieses
Stoffes  hinzuarbeiten  haben.  Däneben  haben  sie  Aushilfestunden  für
kranke  oder  beurkaubte  Lehrer  zu  erteilen.

Der  erfolgreiche  Besuch  des  staatlichen  J.chrerinnenseminars
wird  nachgewiesen  durch  cine  staatliche  höhere  Lehrerinnenprüfung.
Diese  Prüfung  zerfällt  in  eine  mündliche  und  eine  schriftliche  und
wird  ın  2  Absätzen  abgelegt.  Die  erste  Prüfung  nach  dem  zweiten
Jahre  erstreckt  sich  auf  Religion,  deutsche  Grammatik,  Mathematik,
Geovraphie,  Naturgeschichte  und  Näturlehre.  Die  zweite  Prüfung
findet  nach  dem  dritten  Jahre  statt  und  erstreckt  sich  auf  deutsche