384  Das  Mädchenschulwesen.

gen  des  Aufsichtsrats  der  Vorsitz  zusteht.  Die  Befugnisse  und
Pflichten  des  Aufsichtsrats  sind  durch  eine  besondere  Instruktion  geordnet.
  Die  ganze  obere  pädagogische  Leitung  und  Aufsichtsführung,
bezüglich  des  Unterrichtes,  der  Schulordnung  und  der  Dienstpolizci
über  die  Lehrkräfte  steht  dem  OÖberschulrat  zu.

Die  höheren  Mädchenschulen  sind  also  Unternehmungen  der
Gemeinden.  Sic  erhalten  jedoch  vom  Staat  einen  Zuschuß  zu  den
Gehältern  und  Vergütungen  ihres  Lehrerpersonals  in  der  Höhe  von
je  000  M.  Der  Staat  übernimmt  auch  die  Ruhe-  und  Unterstützungsgehälter
  für  die  in  den  Ruhestand  versetzten  I.chrer  und  den  Aufwand
  an  Hinterbliebenenversorgung.  Die  Städte  Freiburg  und
Heidelberg  erhalten  in  Rücksicht  auf  die  Angliederung  von  Fortbildungsklassen
  zur  Ausbildung  von  Lehrerinnen  für  ihre  höheren
Mädchenschulen  einen  weiteren  Zuschuß  von  je  000  M.,  die  Stadt
Karlsruhe  zur  Bestreitung  des  Aufwandes  für  die  Gymnasialabteilung
einen  solchen  von  3500  M.  Die  Gesamtaufwendungen  des  Staates
für  die  bestehenden  7  Anstalten  betragen  jährlich  48500  M.,  die  der
Städte  386  376  M.

Zur  Ergänzung  der  Verordnung  vom  29.  Juni  1877  ist  unter
dem  2.  Oktober  1892  ein  detaillierter  I.chrplan  für  höhere  Mädchenschulen
  seitens  der  Regierung  aufgestellt  worden.  Danach  umfassen
die  höheren  Mädchenschulen,  außer  3  Vorschuljahren,  7  Schuljahre.
in  denen  sich  die  Unterrichtsfächer  folgendermatsen  verteilen:

l  1  IL.  IN  v  \L  vmn
Religion  .  2  2  2  2  2  22
Deutsch  .  5  5  4  6  5  6  |  6
Französisch  .  4  5  5  5  5  6,6
Englisch  5  5  4  —  Zi  0
Geschichte  .  2  2  2  2  2  _  _
Geographie  2.  2200.  1  !  1  3  =  2  2
Größenlehre  (Kechnen  und  |

Geometrie)  3  |  2  3  3  3  3  3

Naturkunde  2  2  2  2  2  1  )
Schreiben  —_  _  —  —_  1  2  2
Zeichnen  2  2  2  2  2  —_  _
Gesang  .  1  1  1  1.  04  2  i
Turnen  .  2u1)|(2u  1)  2  2  2  2  2
Handarbeit  .  2)  042)  313  3  4  |

21.5)  ind)  31  30  so  u  %

I}  Die  Zählung  der  Klassen  ist  hier  von  oben  nach  unten.  Die  1.  Klasse  ist  die
oberste  Klasse,  d.  h.  das  letzte  Schuljahr.