Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädehenschulwesens  in  Deutschland,  387

oder  in  den  Fächern  der  Volksschule  an  mittleren  und  höheren
Mädchenschulen  erworben  wird,  zweitens  die  Dienstprüfung  für
diejenigen,  welche  nach  bestandener  erster  l.ehrerinnenprüfung  die
Befähigung  zur  festen  Anstellung  in  Hauptlehrerstellen  an  Volksschulen
  erwerben  wollen,  und  drittens  die  höhere  Lehrerinnenprüfung
  für  diejenigen,  welche  nach  bestandener  erster  Lehrerinnenprüfung
  noch  weiter  die  Befähigung  zur  Unterrichtserteilung  in  den
über  den  I.chrplan  der  Volksschule  hinausgehenden  Fächern  der
höheren  Mädchenschulen,  sowie  zur  festen  Anstellung  an  solchen,  erlangen
  wollen.  Durch  das  Bestehen  der  höheren  Lehrerinnenprüfung
wird  die  Dienstprüfung  ersetzt.  Die  erste  I.chrerinnenprüfung  wird
in  Religion,  Deutsch,  Rechnen,  Geschichte,  Geographie,  Naturgeschichte,
  Naturlehre,  Pädagogik,  Gesang,  Zeichnen  und  Handarbeiten
abgelegt  und  ist,  wie  in  den  übrigen  Bundesstaaten,  eine  theoretische,
die  schriftlich  und  mündlich  stattfindet,  und  eine  praktische,  die  in
Ablegung  einer  Lehrprobe  besteht.  Für  die  Dienstprüfung  gelten
dieselben  Bestimmungen  wie  für  die  Dienstprüfung  der  Volksschul-Kandidaten
  (Elementarunterrichts-Gesetz  S  28).  Zur  höheren  Lehrerinnenprüfung
  werden  die  Kandidatinnen,  die  die  erste  l.chrerinnenprüfung
  bestanden  haben,  frühestens  I  Jahr  nachher  zugelassen.  Die
Prüfungsfächer  sind  Deutsch  und  Geschichte,  in  denen  die  Anforderungen
  über  die  der  ersten  Dienstprüfung  bedeutend  hinausgehen.
Als  neue  Fächer  kommen  Französisch  und  Englisch  hinzu.  Die  schriftliche
  Prüfung  umfafst  neben  dem  deutschen  Aufsatz  eine  Übersetzung
aus  dem  Deutschen  ins  Französische,  aus  dem  Französischen  ins
Deutsche,  und  ebenso  im  Englischen.  Eine  L.chrprobe  ist,  wie  in
der  ersten  Dienstprüfung,  jedoch  in  einer  mittleren  oder  höheren
Klasse  der  höheren  Mädchenschule  abzuhalten.
Öffentliche  Lehrerinnenbildungsanstalten  bestehen  zurzeit
  (November  1903)  drei:
I.  das  Lehrerinnen-Seminar  Prinzessin-Wilhelm-Stift  in  Karlsruhe
mit  92  Seminaristinnen;
2.  die  Lehrerinnenbildungsklassen  der  Höheren  Mädchenschule
in  Freiburg  mit  77  Zöglingen:
3.  die  Lehrerinnenbildungsklassen  der  Höheren  Mädchenschule
in  Heidelberg  mit  4B  Zöglingen.
Privatanstalten,  die  sich  mit  der  Vorbildung  von  Lehrerinnen
befassen,  bestehen  zurzeit  6,  die  zum  größeren  Teil  einen  ausgeprägten
  konfessionell-katholischen  Charakter  tragen.

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