Drer  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  393

häuslichen  Nadelarbeiten,  im  Kochen,  Waschen  und  Plätten,  außerdem
  in  Deutsch  und  Rechnen  Unterricht  erteilt  wird.  Ähnliche
städtische  Anstalten  finden  sich  noch  an  einigen  anderen  Orten.  In
der  Landesstatistik  werden  diese  Anstalten  aber  nicht  berücksichtigt.

7.  Das  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
a)  Das  höhere  Mädchenschulwesen.

Eine  allgemeine  Regelung  des  höheren  Mädchenschuhresens
durch  Gesetz  oder  Verordnungen  gibt  es  in  Mecklenburg  nicht.  Die
Privatschulen  sind  gegen  die  öffentlichen  in  der  Überzahl.  Im  ganzen
wird  der  Lehrgang  dem  preußischen  entsprechen,  wenigstens  bei  den
voll  ausgestalteten  Schulsystemen,  die  allerdings  unter  der  großen
Zahl  der  vorhandenen  Anstalten  in  einem  Lande  mit  wenig  großen
Städten  nur  einen  geringen  Prozentsatz  darstellen.  Als  »höhere
Mädchenschulen«  bezeichnet  die  Grotsherzogliche  Regierung  drei
städtische  und  vier  Privatschulen.  Außerdem  besteht  eine  Mädchenabteilung
  mit  dem  Ziel  der  höheren  Mädchenschule  an  einer  kleinen
Realschule.  line  Statistik  über  das  städtische  und  private  Schulwesen
wird  seitens  der  Regierung  nicht  geführt.  In  dem  vom  Großherzogl.
Statistischen  Amt  herausgegebenen  Handbuch  (1.  Ausgabe  1898)
werden  für  drei  städtische  höhere  Mädchenschulen  377  Schülerinnen
und  36  Lehrkräfte  angegeben.

b;  Die  Lehrerinnenbildung.

Die  Lehrerinnenprüfungen  in  Mecklenburg-Schwerin  sind  durch
Verordnungen  vom  13.  Mai  1895  ganz  übereinstimmend  mit  den  entsprechenden
  preußischen  Bestimmungen  geregelt.  Es  bestechen  in
Mecklenburg-Schwerin  ein  städtisches  und  vier  private  Lehrerinnenseminare
  mit  dem  Recht  der  Entlassungsprüfung.  Diese  Seminare
müssen  nach  ‚Anordnung  der  Regierung  mit  einer  höheren  Mädchenschule
  verbunden  sem,  deren  Einrichtung  und  Ziele  sich  im  allgemeinen
nach  den  preußischen  Bestimmungen  richten.  Auch  die  Verfügung,
dafs  sie  mindestens  zwei  Klassen  und  einen  drejjährigen  Kursus  haben
müssen,  entspricht  den  preußischen  Einrichtungen.

Allgemeine  Fortbildungsschulen  für  Mädchen  bestehen
in  Mecklenbursr  nicht.

8.  Das  Großherzogtum  Sachsen.
a»  Das  höhere  Mädchenschulwesen.

Als  höhere  Mädchenschulen,  die  den  höheren  Lehranstalten
zugerechnet  werden,  gelten  das  unter  grotsherzoglichem  Patronat