YUV)  Das  Madchenschulwesen.

Die  Prüfungen  für  Volks-,  mittlere  und  höhere  Mädchenschulen
werden  vor  einer  Herzoglichen  Prüfungskommission  nach  dem  Muster
der  preufischen  Bestimmungen  abgelegt.

c)  Allgemeine  Fortbildungsschule  für  Mädchen.

In  ciner  Stadt  besteht  eine  städtische  allgemeine  Fortbildungsschule
  mit  Haushaltungskursen.  Der  Besuch  ist  freiwillig.  Sie  zählt
25  Schülerinnen.  Die  Lehrkräfte  werden  aus  dem  Lehrkörper  der
Volksschule  genommen.

d)  Der  hauswirtschaftliche  Unterricht.

Mit  der  Volksmädchenschule  in  Coburg  ist  eine  Haushaltungsschule
  verbunden,  in  der  die  Konfirmandinnen,  z.  Z.  120  Mädchen,
in  Abteilungen  von  je  20  in  wöchentlich  4  Stunden  theoretisch  und
praktisch  unterrichtet  werden.

II.  Gotha.
a)  Die  höheren  Mädchenschulen.

Eine  städtische  höhere  Mädchenschule  besteht  in  Gotha.  Sie  ist
Yklassigr  und  zählt  390  Schülerinnen,  die  von  B  L.chrern  und  9  L.chrerinnen
  unterrichtet  werden.  Das  Schulgeld  beträgt  48--84  M.

Außerdem  gibt  es  2  größere  und  3  kleinere  Privatinstitute  mit
den  Zielen  der  höheren  Mädchenschule..  Sie  zählen  zusammen
321  Schülerinnen.  An  den  beiden  größeren  Anstalten  unterrichten
im  ganzen  27  I.chrkräfte  in  13  Klassen.

b)  Die  l.chrerinnenbildung.

Es  bestechen  zwei  Privatseminare  zur  Vorbereitung  auf  die
Lehrerinnenprüfung,  von  denen  das  eine  mit  einer  höheren  Mädchenschule
  (Herzogin  Mariec-Institut)  verbunden  ist.  Das  mit  dem  Herzogin
Mariec-Institut  verbundene  Seminar  hat  das  Recht  der  Entlassungsprüfung.


c)  Die  allgemeine  Fortbildungsschule  für  Mädchen.

Fortbildungsschulen  für  Mädchen  bestehen  im  Herzogtum  Gotha
nicht.  Doch  sind  zur  Zeit  der  Abfassung  dieses  Berichts  Verhandlungen
  über  die  Errichtung  solcher  Anstalten  schon  angeknüpft.