Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  405

Volksschulen,  von  denen  die  eine  fünfstufg,  die  andere  sechsstufis
ist:  an  den  beiden  Schulen  unterrichten  vier  Lehrerinnen;  die  Zahl
der  Schülerinnen  beträgt  für  beide  Schulen  zusammen  706.

Fortbildungs-  und  Haushaltungsschulen  für  Mädchen  sind  nicht
vorhanden,  dagegen  eine  von  32  Schülerinnen  besuchte  Erwerbsschule
  mit  V’olksschulberechtigung,  in  der  von  einer  L.ehrerin  Unterricht
  erteilt  wird.

22.  Das  Fürstentum  Lippe.

In  Lippe  besteht  eine  städtische  höhere  Töchterschule  mit  zehn
Klassen  und  230  Schülerinnen,  außerdem  eine  höhere  Privatschule
mit  fünf  Klassen,  neunjährigem  Kursus  und  112  Schülerinnen  und
vier  kleinere  Privatschulen,  von  denen  eine  auch  von  Knaben  besucht
  wird.

Mittlere  Mädchenschulen  bestehen  vier  mit  im  ganzen  180  Schülerinnen,
  11  Klassen  und  9  Lehrerinnen.

I.chrerinnenseminare,  allgemeine  Fortbildungsschulen  für  Mädchen
und  Haushaltungsschulen  bestehen  in  Lippe  nicht.

23.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
a)  Das  höhere  Mädchenschulwesen.

Die  Einrichtung  des  höheren  Mädchenschulwesens  in  Lübeck
beruht  auf  dem  Unterrichtsgesetz  vom  20.  Oktober  1885.  Es  besteht
in  Lübeck  eine  öffentliche  staatliche  höhere  Mädchenschule,  die  den
höheren  Schulen  gleichgerechnet  wird;  ihr  Direktor  wird  gleich  den
l.chrern  des  Gymnasiums  und  der  Realschule  mit  beratender  Stimme
der  Öberschulbehörde  von  Lübeck  beigeordnet.  Innerhalb  der  Oberschulbehörde
  ist  die  Öffentliche  höhere  Mädchenschule  mit  Mittelund
  Volksschule  zusanımen  durch  eine  besondere  Abteilung  vertreten,
die  aus  zwei  Senatsmitgliedern  und  vier  bürgerlichen  Deputierten  besteht.
  Dieser  Abteilung  wird  der  Schulrat,  sowie  für  alle  Angelegenheiten
  der  höheren  Mädchenschule  der  Dircktor  mit  beratender
Stimme  beigeordnet.  Die  höhere  Mädchenschule  besteht  aus  sieben
aufsteirrenden  Klassen  mit  je  einjährigem  Kursus;  dazu  kommt
eine  Vorschule,  die  drei  aufsteigende  Klassen  mit  je  einjährigem
Kursus  hat.  Die  L.chrgegenstände  sind  dieselben  wie  in  Preußen
und  in  den  übrigen  Bundesstaaten,  wie  auch  die  Ziele  in  den  einzelnen