406  Das  Mädchenschulwesen.

Fächern  und  die  Handhabung  des  Unterrichts  den  preußischen  Verhältnissen
  entspricht.  Die  zehnstufige  staatliche  „Ernestinenschule“
umfaßte  im  Jahre  1902/1903  19  Klassen  einschließlich  des  Lehrerinnenseminars
  und  48%  Schülerinnen;  diese  wurden  von  22  vollbeschäftigten
  und  7  teilweise  beschäftigten  Lehrkräften  unterrichtet,  und  zwar
von  5  akademisch  gebildeten  Lehrern  (3  vollbeschäftigten,  2  teilweise
beschäftigten),  7  seminaristisch  gebildeten  I.chrern  (2  vollbeschäftigten,
5  teilweise  beschäftigten),  17  vollbeschäftigten  Lehrerinnen  (9  wissenschaftlichen,
  3  seminaristischen,  5  technischen.  Daneben  bestehen
drei  private  höhere  Mädchenschulen  mit  einer  Schülerinnenzahl  von
etwa  400.

b)  Die  Lchrerinnenbildung.

Seit  Ostern  I%2  ist  mit  der  staatlichen  höheren  Mädchenschule
ein  I.chrerinnenseminar  verbunden,  das  im  Schuljahr  1902/1903  26
Schülerinnen  zählte;  ein  früher  bestehendes  privates  T.chrerinnenseminar
  ist  Ostern  1903  aufgegeben  worden.  Die  Vorbildung  für
den  Unterricht  an  Volksschulen  wird  in  ciner  besonderen  Lehrerinnenbildungsanstalt
  erteilt.  Hier  werden  die  aus  der  Mittelschule  entlassenen
  Schülerinnen  zwei  Jahre  in  Religion,  Geschichte  der  Pädagogik,
  Methodik  aller  Unterrichtsfächer,  Deutsch,  Geschichte,  Geographic,
  Naturwissenschaften,  Rechnen,  Zeichnen,  Gesang  und  Geigenspiel
  unterrichtet;  in  der  ersten  Abteilung  außerdem  noch  in  Unterrichts-
  und  Erziehungslehre  und  Literaturgeschichte,  in  der  zweiten
in  Handarbeit.  Im  Schuljahr  101/102  wurde  die  erste  Abteilung
von  32,  die  zweite  von  23  Schülerinnen  besucht.

Eine  Prüfungsordnung  für  J.ehrerinnen  und  Schulvorsteherinnen
ist  in  Lübeck  am  15.  Februar  18Y5  erlassen.  Die  Prüfung  ist  ganz
nach  dem  Muster  der  preußischen  Lehrerinnenprüfung  eingerichtet,
d.  h.  sie  findet  für  Volksschulen,  mittlere  und  höhere  Mädchenschulen
gemeinsam  statt.  Besondere  Fachprüfungen  für  Zeichenlehrerinnen.
Handarbeitslehrerinnen  und  Turnlehrerinnen  sind  gleichfalls  in  den
Jahren  1895  und  1896  erlassen  worden.  Die  Schulvorsteherinnen-Prüfung
  ist  genau  die  gleiche  wie  in  Preußen.  Lübeck  hat  auch  die
preußische  Bestimmung  übernommen,  daß  die  Befähigung  zur  Leitung
einer  höheren  Mädchenschule,  außer  durch  die  Lehrerinnen-  und
Schulvorsteherinnen  -  Prüfung,  durch  die  wissenschaftliche  Öber-Ichrerinnen-Prüfung
  erworben  werden  muß.  Diese  Prüfung  wird
nach  einer  Abmachung  zwischen  den  beiden  Staaten  in  Preußen  abeelest.

