Der  gegenwärtige  Stand  des  Mädchenschulwesens  in  Deutschland.  413

Drei  bis  sechs  Jahre  nach  der  ersten  I.chrerinnenprüfung  ist,  wie
in  den  anderen  Bundesstaaten,  eine  Dienstprüfung  zu  leisten.  Gleichzeitig
  mit  der  Melduner  ist  eine  selbständig  angefertigte  Ausarbeitung
über  ein  pädagogisches  Thema  einzureichen.  Die  Prüfung  umfaßt  die
Anfertigung  eines  Aufsatzes  aus  der  Schulpraxis,  aus  dem  Religionsunterrichte
  und  aus  einem  anderen  L.chrgegenstande  in  schulmäfsiger
Behandlung.  Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  Geschichte  des
Unterrichts,  Unterrichtsichre,  Schulpraxis,  Methodik  «der  einzelnen
l.chrgegenstände.  Außerdem  muß  eine  l.chrprobe  abgelegt  werden,
zu  der  eine  schriftliche  Disposition  der  Prüfungskommission  eingereicht
  wird.

Eine  wissenschaftliche  Prüfung  für  digjenigen  L.chrerinnen,
welche  in  der  Oberstufe  der  höheren  Mädchenschule  unterrichten
wollen,  ist  in  Ilsaß-Lothringen,  entsprechend  der  preußischen  wissenschaftlichen
  Oberlehrerinnenprüfung,  am  23  November  1898   cingeführt
  worden.  Zugleich  ist  bestimmt,  daß  an  höheren  Mädchenschulen
  mit  sieben  und  mehr  aufsteizenden  Klassen  nur  solche
l.chrerinnen  Vorsteherinnen  werden  können,  die  die  wissenschäftliche
Öberlehrerinnenprüfung  bestanden  haben.  Die  Fachprüfungen  sind
die  üblichen.

Is  bestehen  in  Elsaß-Lothringen  gegenwärtig  acht  höhere
l.ehrerinnenseminare:  davon  sind  vier  mit  städtischen  höheren
Mädchenschulen  verbunden,  eines  mit  der  höheren  Mädchenschule
der  Diakonissenanstalt  Bon  Pasteur  in  Straßburg,  zwei  mit  höheren
Mädchenschulen  katholischer  Schwesternschaften  und  eines  mit  dem
Noviziat  der  Schwestern  der  göttlichen  Vorschung  von  Peltre.  Staatliche
  Elementarlehrerinnenseminare  bestehen  gegenwärtig  drei  und
zwar  zwei  katholische  und  ein  evangelisches;  alle  drei  sind  Internate.
Die  Zahl  der  Zöglinge  betrug  am  15.  Mai  1903  an  dem  evangelischen
l.chrerinnenseminar  66,  davon  33  Interne  und  13  Externe,  an  den
beiden  katholischen  I.chrerinnenseminaren  119,  davon  eine  Externe.

Es  besteht  außerdem  in  Elsaß-Lothringen,  wo  das  Kleinkinderschulwesen
  im  Anschluß  an  ältere  französische  Einrichtungen  in  besonderer
  Weise  der  staatlichen  Fürsorge  und  Aufsicht  unterliegt,  eine
besondere  Prüfung  für  Vorsteherinnen  von  Kleinkinderschulen,  für  die
am  24.  Mai  1895  eine  Prüfungsordnung  erlassen  ist.  Die  Anforderungen
  beziehen  sich  auf  allgemeine  Elementarbildung,  Beherrschung
des  Anschauungsunterrichts,  der  kindlichen  Beschäftigungsspiele,  der
für  die  Kleinkinderschulen  in  betracht  kommenden  religiösen  Stoffe,
sowie  auf  Fertigkeit  im  Vorzeichnen  und  Stricken  und  im  Gesang.