2  Volksschulwesen.

dieses  in  allen  Punkten  zurückgegriffen  werden,  auch  wo  bestimmte

Angaben  über  die  anderen  Staaten  nicht  gemacht  werden
können.

Ehe  wir  jedoch  auf  die  einzelnen  Gebiete  der  Statistik  eingehen,
wird  es  von  Nutzen  sein,  sich  im  allgemeinen  die  großen  Züge  zu
vergegenwärtigen,  welche  für  das  preußische  und  deutsche  Volksschulwesen
  charakteristisch  sind,  welche  unsere  Volksschule  von  der
anderer  Kulturvölker  unterscheiden.

Hinsichtlich  der  äußeren  Einrichtung  unserer  Volksschulen  ist,
wie  schon  bemerkt  wurde,  eine  Übereinstimmung  durchaus  nicht  vorhanden.
  Die  einklassige  Dorfschule,  wie  sie  in  schwach  bevölkerten
Gegenden  aus  den  örtlichen  Verhältnissen  erwachsen  ist  und  sich  den
Bedürfnissen  der  Gegend  angepaßt  hat,  zeigt  sowohl  in  ihrer  Einrichtung
  im  Schulgebäude  selbst  und  in  der  Ausstattung  der  Klassen
mit  Utensilien  und  Lehrmitteln  wie  auch  in  ihrem  Lehrplan,  in  der
Besoldung  ihrer  Lehrkräfte  und  dem  Aussehen  der  Kinder  eine  ganz
andere  Physiognomie  als  die  Gemeindeschule  der  Großstadt  mit  ihren
schloßartigen  Schulhäusern,  ihren  breiten  Treppenaufgängen  und
Fluren,  ihren  geschmackvoll  ausgestatteten  Aulen  und  Turnhallen  und
ihrem  reichen  Schatz  von  Anschauungsmitteln  und  physikalischen
Apparaten.  Eine  so  strenge  Zentralisation  des  gesamten  Volksschulwesens
  wie  beispielsweise  in  Frankreich  existiert  weder  ım
Deutschen  Reiche  als  solchem,  noch  auch  in  den  Einzelstaaten,  und
wenn  auch  diese  letzteren  das  Gebiet  der  Volksschule  in  allen  seinen
Teilen  durch  die  Gesetzgebung  oder  auf  dem  Wege  der  Verordnungen
  regeln  und  durch  ihre  Aufsichtsbeamten  in  allen  Zweigen
kontrollieren  lassen,  so  gestattet  diese  Staatsaufsicht  doch  fast  überall
den  Orts-  und  Gemeindebehörden  ein  nicht  zu  unterschätzendes  Maß
von  Bewegungsfreiheit  und  beschränkt  ihre  Initiative  nur  insofern,  als
dieselbe  zum  Schaden  der  Volksschule  gemißbraucht  werden  könnte.
Von  dieser  ihnen  gewährten  Aktionsfreiheit  haben  besonders  die
deutschen  Städte  und  unter  ihnen  wiederum  die  großen,  wohlhabenden
Gemeinden  reichen  Gebrauch  gemacht,  so  daß  die  Schulanlagen  und
Wohlfahrtseinrichtungen,  welche  sie  unter  starker  Inanspruchnahme
der  Steuerkraft  der  Bürger  aus  freiem  Antriebe  geschaffen  haben,

sich  mit  den  besten  Volksschulanlagen  anderer  Kulturstaaten  messen
können.

Finige  Staaten  Deutschlands,  und  unter  ihnen  gerade  der
srößste,  das  Königreich  Preußen,  haben  bisher  ihr  Schulwesen  noch