Einleitung.  3

nicht  durch  ein  alles  umfassendes,  einheitliches  Schulgesetz  geregelt.
In  den  folgenden  Abschnitten  dieses  Werkes  wird  zwar  nachgewiesen
werden,  inwieweit  gerade  in  Preußen  wichtige  Gebiete  des  Volksschulwesens
  bereits  durch  gesetzliche  Bestimmungen  geordnet  worden
sind,  aber  trotzdem  bleiben  viele  Fragen  übrig,  welche  auch  heute
noch  durch  die  Verfügungen  der  Provinzialregierungen  und  durch
Erlasse  des  Unterrichtsministers  entschieden  werden.  Wie  sehr  auch
dieser  Umstand  seit  langer  Zeit  von  Politikern  und  Pädagogen  beklagt
  worden  ist,  und  wie  mancherlei  Nachteile  aus  dem  Fehlen
eines  Schulgesetzes  gerade  für  den  Lehrerstand  sich  ergeben  haben
mögen,  dieser  Mangel  an  einheitlicher  Organisation  und  an  gleichmäßigen
  bindenden  Vorschriften  für  alle  Landesteile  hat  auch  zweifellos
  seine  guten  Wirkungen  gehabt.  Er  hat  den  Kommunalbehörden
ein  verhältnismäßig  weites  Feld  freier  Tätigkeit  und  einen  starken
Antrieb  zu  selbständiger  Initiative  auf  dem  Gebiete  des  Volksschulwesens
  gegeben  und  sie  zu  weniger  kostspieligen  Versuchen  und
Verbesserungen  in  kleineren,  abgegrenzten  Bezirken  ermutigt,  welche
auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  für  alle  Landesteile  zugleich  niemals
  hätten  durchgeführt  werden  können.  Auf  diese  Weise  ist  es
möglich  geworden,  mit  Hilfe  privater  und  kommunaler  Geldmittel
und  unter  Mitwirkung  von  Vereinen  gewisse  neue  Uhnterrichtszweige
der  Volksschule  anzugliedern,  wie  den  Handfertigkeitsunterricht  für
Knaben,  den  Hauswirtschaftsunterricht  für  Mädchen  und  die  Hilfsschulen
  für  geistig  schwache  Kinder.  Alle  diese  neuen  Gebiete  der
Pädagogik  befinden  sich  noch  heute  im  Stadium  des  Versuches  und
stützen  sich  in  ihren  Fortschritten  größtenteils  auf  das  liebevolle
Interesse  einzelner  Persönlichkeiten  und  Gemeinden.  Aus  eben  demselben
  Grunde  und  unter  ähnlichen  Umständen  sind  auch  manche
hygienischen  Wohlfahrtseinrichtungen,  wie  die  ärztliche  Untersuchung
und  Überwachung  sämtlicher  Kinder  der  Volksschule,  zuerst  freiwillig
  von  einzelnen  Stadtgemeinden  eingeführt  worden,  segensreiche
Einrichtungen,  welche  hoffentlich  nach  und  nach  ihre  Siegeslaufbahn
bis  in  die  Volksschulen  der  äußersten  Gebirgsdörfer  fortsetzen
werden.

Wenn  somit  die  äußere  Organisation  der  deutschen  Volksschulen
mancherlei  augenfällige  Unterschiede  aufweist,  so  gibt  es  doch  gewisse
  große  Züge  innerer  Verwandtschaft,  welche  sich  in  allen
deutschen  Schulen  nahezu  in  gleicher  Weise  erkennen  lassen,  ob
man  nun  in  die  niedere  Schulstube  eines  einsamen  Dorfes  auf

meerumrauschter  Hallig  oder  in  die  lichten  Schulsäle  einer
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