10  Volksschulwesen.

6.  Es  entfielen:  1891  /2  1900/1
a)  Einwohner  auf  eine  öffentliche
Volksschule  .  .  .  .»  ....  874  969
b)  Volksschüler  auf  je  100  Einwohner
  10,03  19,66

c)  Volksschüler  auf  eine  vollbeschäftigte
  Lehrkraft  .  66  61

d)  Schulunterhaltungskosten  auf
einen  Volksschüler  .M.  31  47

c)  Staatsleistungen  auf  einen

Volksschüler  .  .  .  ey  8,75  13,63
fi  Schulunterhaltungskosten  auf

eine  Volksschule  .  .  .  BR  4285  715%
g)  Staatsleistungen  auf  eine

Volksschule  .  .  m  1  225  2075

Die  Lehrkräfte  sind  ordnungsmäßig  geprüft,  fest  angestellt  bezw.  mit  Anwartschaft
auf  feste  Anstellung  versehen,  pensionsberechtigt  und,  soweit  sie  fest  angestellt  sind,  nur
auf  dem  Wege  eines  gesetzlich  geordneten  Disziplinarverfahrens  absetzbar.

Die  Aufwendungen  zu  4  und  5  sind  Mindestbeträge;  nicht  einbegriflen  sind  die
Kosten  der  allgemeinen  Schulverwaltung,  der  Schulaufsicht  und  der  l,ehrerbildung.  Die
Staatsleistungen  zu  5  sind  in  dem  Kostenaufwande  zu  4  mitenthalten.

Königreich  Preußen.

l.  Erfüllung  der  Schulpflicht  1871,  1891  und  1901.

1871  1891  1901
Schulpflichtige  Kinder  .  4464%6  5401  566  6  103  745
davon:

I.  unterrichtet  in  öflentlichen  Volksschulen  .  3900655  4916476  5670870
%  .-  87,36  91,02  92,91
2.  Mi  „  anderen  Unterrichtsanstalten  .  222  211  390500  339017
01,  .  4,98  7,23  9,55

3.  vorübergehend  vom  Unterricht  freigelassen,  sonst
aber  ordnungsmäßig  beschult  .  312  219  83  604  82  638
Y-  6,90  1,55  1,3
4.  wegen  Gebrechen  nicht  eingeschult  9  038  10  041  10672
9%,  -  0,20  0,18  0,18
5.  dem  Schulunterricht  widerrechtlich  entzogen  20  783  945  548
%  0  0,47  0,  “  0,01