22  Volksschulwesen.

Kirchenrat.  Für  den  Katcchismusunterricht  ist  die  Schulpflicht  vorgeschrieben
  und  sollen  die  Eltern  für  unbegründete  Schulversäumnisse
der  Kinder  bestraft  werden.

Gegen  Ende  des  Jahrhunderts  gewinnen  die  Vorschriften  für  die
deutsche  Schule  in  den  Kirchenordnungen  an  Bestimmtheit  und
Umfang.  Die  Anforderungen  an  die  Befähigung  des  Lehrers  sowie
die  Ziele  des  Unterrichts  werden  teilweise  etwas  höhere.  Die  Sachsen-Lauenburgische
  Kirchenordnung  von  1585  fordert  gute  lateinische
Knabenschulen,  auch  Schulen  für  die  Mädchen,  in  denen  sie  Schreiben,
Lesen,  Katechismus,  Sprüche  der  heiligen  Schrift,  Psalmen,  Singen,
dazu  ferner  Nähen,  Stricken,  Wirken  und  dergleichen  lernen  sollen.
Auf  den  Dörfern  sollen  Knaben  und  Mädchen  von  dem  Küster  oder
dem  Pastor  und  deren  Frauen  unterrichtet  werden,  und  auch  hier
wird  gesonderter  Unterricht  für  Knaben  und  Mädchen  gefordert.
Sollten  die  Eltern  sich  den  Anordnungen  des  Herzogs  widersetzen,  so
wird  amtliches  Einschreiten  seinerseits  in  Aussicht  gestellt.

In  Lübeck  bestanden  zu  jener  Zeit,  ungerechnet  die  Kirchenschulen,
  die  Privat-  und  Winkelschulen  sowie  die  Schulen  der  Schreibund
  Rechenmeister,  12  öffentliche  Schulen  für  Knaben  und  ebenso
viele  für  Mädchen,  und  die  Stadt  Straßburg  i.  F.  bestimmt  in  einer
Kirchenordnung  von  159,  daß  neben  der  Lateinschule  bei  jeder
Pfarre  eine  deutsche  Schule  für  Knaben  und  Mädchen  gehalten
werden  sollte.  Als  I.ehrgegenstände  werden  hier  Lesen,  Schreiben
und  bisweilen  Rechnen  angeführt,  vornehmlich  aber  Katechismus,
Latein  und  Kirchengesang.

Inwieweit  die  auf  die  Schule  bezüglichen  Vorschriften  der
Kirchenordnungen  dieser  Zeit  im  übrigen  praktisch  durchgeführt
wurden,  läßt  sich  nicht  mit  Sicherheit  beurteilen.  Irgend  welche
zuverlässige  Erhebungen  über  den  Stand  der  Schulverhältnisse  wurden
damals  natürlich  nicht  angestellt,  und  wenn  wir  den  Äußerungen
zeitgenössischer  Schriftsteller  Glauben  schenken,  so  stand  es  noch  um
das  Jahr  100  trotz  mancher  wohlmeinender  Anordnungen  von
Fürsten  und  Stadtbehörden  dennoch  recht  übel  um  die  Schule  in
deutschen  Landen.  Schulrat  Sander  entwirft  in  seiner  Geschichte  der
Volksschule  besonders  in  Deutschland  (K.  Schmid,  Geschichte  der
Erziehung  vom  Anfang  an  bis  auf  unsere  Zeit  V.  3,  S.  53)  folgende
Schilderungen  der  damaligen  Schulhäuser:

„An  die  äußere  Ausstattung  der  Schulen  stellte  cin  Geschlecht,
das  für  sich  selbst  auf  dem  Lande  dürftig  und  unbehaglich,  in  den
Städten  warm  und  sicher,  aber  eng  und  finster  wohnte,  das  fast  nur