Zur  Geschichte  der  deutschen  Volksschule.  35

2.  Die  Begründung  der  preußischen  Volksschule.

Seit  dem  Beginn  des  18.  Jahrhunderts  gewann  das  Volksschulwesen
  in  den  meisten  deutschen  Staaten  feste  Gestalt.  Auch  die
katholischen  Länder  standen  den  protestantischen  gegenüber  nicht
mehr  zurück,  auch  sie  erhielten  ihre  Schulordnungen,  und  auch  bei
ihnen  spielte  die  Verteidigung  des  rechten  Glaubens  wie  in  den
protestantischen  Kirchenordnungen  die  wichtigste  Rolle.  Wir  dürfen
uns  (trotz  der  verheerenden  Wirkungen  des  jährigen  Krieges)  die
Zahl  der  Volksschulen  um  1700  in  allen  deutschen  Landen  größer
vorstellen  als  100  Jahre  zuvor.

Wie  sich  im  Laufe  der  letzten  zwei  Jahrhunderte  aus  den  verschiedenen
  Schulgesetzen  und  Schuleinrichtungen  in  den  zahlreichen
weltlichen  und  geistlichen  Fürstentümern,  freien  Städten  und  Herrschaften
  das  heutige  Volksschulwesen  der  deutschen  Bundesstaaten
entwickelt  hat,  das  zu  verfolgen,  würde  weit  über  den  dieser  Abhandlung
  gesteckten  Rahmen  hinausgehen.  Die  großen  pädagogischen
Strömungen  dieser  Zeit,  der  Pietismus,  der  Philanthropismus  und  die
Ideenwelt  Pestalozzis,  gingen  nicht  ohne  Einwirkungen  auf  das  Schulwesen
  der  einzelnen  Staaten  vorüber.  Besonders  stark  prägte  sich  die
Herrschaft  des  Philanthropismus  in  den  gesamten  Schuleinrichtungen
der  deutschredenden  Länder  aus.  Selbst  die  katholischen  Territorien
des  Reiches  wurden  von  dem  philanthropischen  Geiste  stark  ergriffen.
Die  Kaiserin  Maria  Theresia  und  Joseph  II.  wandten  der  Reform
der  Volksschulen  in  diesem  Sinne  allen  Eifer  zu.  Der  bereits  erwähnte
  Abt  Felbiger  wurde  1774  nach  Wien  berufen  und  veranlaßte
dort  den  Erlaß  der  allgemeinen  Schulordnung,  welche  das  Land  mit
einem  Netze  von  Pfarrschulen,  Hauptschulen  und  Normalschulen  bedecken
  sollte.  Geldmittel  wurden  für  die  Förderung  dieses  Werkes
zur  Verfügung  gestellt,  für  die  Ausbildung  der  Lehrer  wurde  gesorgt
und  strenge  Maßnahmen  zur  Erfüllung  der  Schulpflicht  angeordnet.
‚Auch  in  Bayern  wurde  die  Reform  des  Schulwesens  durch  den  Benediktiner
  Dr.  Heinrich  Braun  in  Angriff  genommen.  Die  bayerischen
Schulordnungen  vom  Jahre  1770  für  die  deutschen  oder  Trivialschulen
  und  von  1778  für  die  Stadt-  und  Landschulen  sind  ganz  von
philanthropischem  Geiste  durchdrungen.  Eben  dieselbe  Richtung  verfolsten
  der  Fürstabt  Benedikt  Martin  in  seiner  Instruktion  für  die
katholischen  Schulmeister  des  reichsfreien  Stiftes  Neresheim,  der
Bischof  Heinrich  von  Bibra  im  Stifte  Fulda,  der  Fürsterzbischof  Hieronimus
  von  Coloredo  in  Salzburg,  der  Fürstbischof  Adam  Friedrich

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