36  Volksschulwesen.

von  Seinsheim  in  Würzburg,  die  Kurerz-  und  Bischöfe  Erzherzöge
Maximilian  Friedrich  und  Maximilian  Ernst  von  Cöln  und  Münster.

Trotz  aller  dieser  reformatorischen  Bestrebungen  dürfen  wir
uns  die  tatsächlichen  Verhältnisse  der  Volksschule  keineswegs  als  zu
günstig  vorstellen.  An  der  Wende  des  Jahrhunderts  im  Jahre  1799
richtet  der  angesehene  Pädagoge  August  Hermann  Niemeyer  (1754
bis  1828)  folgende  Worte  an  den  König  Friedrich  Wilhelm  III.  von
Preußen:

„Die  preußische  Monarchie  hat  schon  lange,  auch  von  seiten
der  öffentlichen  Erziehung,  die  Achtung  des  Auslandes  verdient  und
genossen.  Aber  noch  ist  viel  Verdienst  übrig.  Noch  erliegen  unzählige
  Schullehrer  dem  Drucke  der  Armut.  Noch  verzehren  tätige
junge  Männer  ihre  besten  Kräfte,  fern  vom  häuslichen  Glück,  in
Schulstellen  ohne  Aussicht  auf  Beförderung.  Noch  gehen  Tausende
von  Kindern  in  der  Irre,  und  niemand  erzieht  und  unterrichtet  sie.  —-Der
  Zeitpunkt  scheint  gekommen  zu  sein,  wo  oft  entworfene  Pläne
zur  allgemeinen  Verbesserung  der  Ausführung  ganz  nahe  sind.
Schöner  kann  sich  ein  an  sich  schon  pädagogisches  Jahrhundert  nicht
endigen,  segenvoller  ein  neues  nicht  anfangen,  als  mit  der  Vollendung
eines  Werks,  das  schon  so  lange  vorbereitet  ist.“

Auch  in  dem  größten  deutschen  Staate,  in  Preußen,  haben  die
Hauptrichtungen  der  Pädagogik  ihren  Einfluß  auf  das  Schulwesen
ausgeübt.  Freilich  waren  die  Könige  Friedrich  Wilhelm  I.  und
Friedrich  II.  zu  selbständige  Naturen,  als  daß  sie  sich  bei  ihren  gesetzgeberischen
  Maßnahmen  durch  bloße  pädagogische  Theorien  hätten
bestimmen  lassen,  aber  die  ganze  Geistesrichtung  des  Philosophen
von  Sanssouci  harmonierte  so  vollkommen  mit  den  Anschauungen
und  Bestrebungen  des  Philanthropismus,  daß  wir  den  Geist  dieser
Richtung  deutlich  in  dem  General-Land-Schulreglement  und  später
in  dem  preußischen  Landrecht  wiedererkennen.  Die  folgende  Darstellung
  der  Entwicklung  des  preußischen  Volksschulwesens  seit  dem
Beginn  des  18.  Jahrhunderts  ist  bis  auf  geringe  Kürzungen  und  Zusätze
  dem  amtlichen  Quellenwerk  der  Preußischen  Statistik  über  das
gesamte  niedere  Schulwesen  im  preußischen  Staate  vom  Jahre  18%
Teil  IS.  31  fl.  entnommen.

„Schon  in  seinem  ersten  Regierungsjahre  erließ  König  Friedrich
Wilhelm  I.  am  24.  Oktober  1713  „die  Königlich  Preußische  Evangelisch-Reformierte
  Inspektions-Presbyterial-Classikal-Gymnasien-  und
Schulordnung‘,  welche  für  die  gesamte  Monarchie  mit  Ausnahme  des
Herzogtums  Kleve  sowie  der  Grafschaft  Mark  und  Ravensberg  gelten