Zur  Geschichte  der  deutschen  Volksschule.  49

Inzwischen  hatte  sichauch  auf  Anregung  des  verdienstvollenLehrers
Conrad  Agahd  der  deutsche  Lehrerverein  mit  der  Frage  der  gewerblichen
  Kinderarbeit  beschäftigt,  und  ebenso  waren  von  verschiedenen
Gemeinden  wie  von  Altenburg,  Rixdorf,  Brandenburg  a.  H.,  Charlottenburg,
  Halle,  Gera,  Hanau,  Altona,  Hannover,  Mühlhausen,  Stettin,
Stolp,  Posen,  Cöln,  Düsseldorf,  Leipzig,  Schmölln,  Liegnitz,  Langenbielau,
  Hohenstein-Emsthal,  Cassel,  Dresden,  Barmen  usw.  und  mindestens
  100  rheinischen  Industrieorten  diesbezügliche  statistische  Erhebungen
  angestellt  worden.  Dieselbe  Sache  nahm  mittlerweile  die  Reichsregierung
  in  die  Hand  und  der  Reichskanzler  richtete  am  9.  September
  1897  an  die  Bundesregierungen  ein  Rundschreiben,  in  welchem

er  um  die  Beantwortung  folgender  Fragen  und  Unterfragen  ersuchte:

1.  Wie  hoch  ist  die  Gesamtzahl  der  außerhalb  der  Fabriken  gewerblich  tätigen
Kinder  unter  14  Jahren?

Dabei  sind  als  gewerblich  tätig  alle  Kinder  zu  zählen,  die  eine  auf  Erwerb  gerichtete
  Tätigkeit  ausüben,  sofern  es  sich  nicht  um  eine  Beschäftigung  in  der  Landwirtschaft,
  dem  Garten-,  Obst-  und  Weinbau  oder  im  Gesindedienst  handelt,  auch  wenn  sie
Bezahlung  für  ihre  Dienste  nicht  erhalten  und  in  keinem  Vertragsverhältnis  zu  einem  Gewerbetreibenden
  stehen,  sondern  nur  ihren  Angehörigen  bei  der  Arbeit  helfen.

2.  In  welchen  Gewerbszweigen  und  mit  welcher  Art  gewerblicher  Arbeit  sind  die
Kinder  tätig?

Dabei  ist  das  Augenmerk  insbesondere  auf  die  einzelnen  zur  Herstellung  des  Gesamtprodukts
  dienenden  Hilfsleistungen  zu  richten,  bei  denen  die  Kinder  vorzugsweise
Verwendung  finden.

3.  Wie  hoch  ist  annähernd  die  Zahl

a)  der  in  den  einzelnen  Gewerbszweigen,
b)  der  innerhalb  der  einzelnen  Gewerbszweige  mit  den  nach  Zifler  2  ermittelten
Arten  gewerblicher  Arbeit  beschäftigten  Kinder?

Über  die  Ausführungen  der  Erhebungen  sagt  das  Rundschreiben  folgendes:

Was  die  Ausführung  der  biernach  erforderlichen  vorbereitenden  Erhebungen  bewifit,
  so  spricht  manches  dafür,  die  Volksschullehrer  zur  Mitwirkung  heranzuziehen,  weil
diese  durch  Beobachtungen  an  den  Schulkindern  während  des  Unterrichts  Anhaltspunkte
für  eine  Beurteilung  gewinnen  werden,  ob  die  Kinder  während  der  schulfreien  Zeit  gewerblich
  beschäftigt  und  dadurch  übermäßig  angestrengt  werden.  Für  diesen  Fall  ist
indessen  in  besonders  hohem  Grade  damit  zu  rechnen,  daß  viele  Eltern  aus  Besorgnis,
infolge  der  Erhebungen  in  der  Verwendung  ihrer  Kinder  beschränkt  zu  werden,  die
letzteren  zu  unrichtigen  Angaben  veranlassen  werden,  welche  die  Verhältnisse  in  möglichst
  günstigem  Lichte  erscheinen  lassen.  Ich  möchte  daher  Wert  darauf  legen,  daß  die
Angelegenheit,  soweit  die  Mitwirkung  der  Schullehrer  in  Betracht  kommt,  bis  auf
weiteres  geheim  behandelt  und  hierdurch  einer  unzulässigen  Beeinflussung  der  Kinder
durch  ihre  Eltern  tunlichst  vorgebeugt  wird.

Wenn  auch  die  von  den  Bundesregierungen  eingehenden  Antworten
  nicht  ganz  vollständig  und  nach  einheitlichen  Gesichtspunkten
gegeben  wurden,  so  übertrifft  doch  diese  Reichsenquete  an  Bedeutung
bei  weitem  alle  früheren  Zusammenstellungen.  Es  muß  allerdings  im
Auge  behalten  werden,  daß  das  gesamte  Gebiet  der  Landwirtschaft

Las  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  111.  4