Zur  Geschichte  der  deutschen  Volksschule.  55

schäftigungen,  sofern  dabei  erhebliche  Mißstände  zutage  getreten  sind,  im  \Vege  der  Verfügung
  einzuschränken,  8  21  von  der  Aufsicht  über  die  Befolgung  der  gesetzlichen  Besummungen,
  S  22  über  die  zuständigen  Behörden,  88  23—29  geben  die  Strafbestimmungen
ım  Falle  des  Zuwiderhandelns  gegen  diese  gesetzliche  Bestimmungen  an,  und  $31  setzt
den  Termin  für  das  Inkrafttreten  des  Gesetzes  auf  den  1.  Januar  1904  fest.

Dieses  Gesetz  wird  voraussichtlich  einen  großen  Teil  der
schweren  Schädigungen  beseitigen,  welche  heute  die  deutsche  Jugend
zu  tragen  hat.  Aber  auch  bei  der  strengsten  Durchführung  aller
Paragraphen  wird  noch  ein  weites  Feld  für  neue  gesetzgeberische
Maßnahmen  auf  diesem  Gebiete,  besonders  auch  zugunsten  der  in
der  Landwirtschaft  erwerbstätigen  Schulkinder  übrig  bleiben.

Schlußbemerkung.

Der  gesetzgeberischen  Arbeit  des  19.  Jahrhunderts  auf  dem  Gebiete
der  preußischen  Volksschule  und  der  Volksschule  in  den  anderen
deutschen  Staaten,  aus  welcher  der  gegenwärtige  Zustand  der  Schule
hervorgegangen  ist,  wird  noch  in  einem  der  folgenden  Kapitel  dieses
Werkes  gedacht  werden.  \Wenn  wir  den  Werdegang,  welchen  dieser
große  Zweig  der  Öffentlichen  Verwaltung  im  19.  Jahrhundert  durchlaufen
  hat,  mit  früheren  Perioden  der  deutschen  Schulgeschichte  vergleichen,
  so  drängen  sich  uns  mit  aller  Deutlichkeit  folgende  Erscheinungen
  auf:  Das  Volksschulwesen  verdankte  in  früheren  Jahrhunderten
  seine  Fortschritte  und  sein  Gedeihen  ausschließlich  der
Einsicht  und  dem  Wohlwollen  erleuchteter  Fürsten  und  Regierungen.
Es  fehlte  an  der  Sicherheit  einer  stetig  fortschreitenden  Entwicklung.
Der  Gothaische  Schulmethodus  konnte  zu  einer  segensreichen
Wirkung  nicht  gelangen,  weil  die  Nachfolger  des  ehrwürdigen
Herzogs  Ernst  das  Geschaffene  vernachlässigten  und  in  der  Nachahmung
  des  Versailler  Hofes  die  Befriedigung  ihres  Ehrgeizes  suchten,
Die  dürftigen  Mittel,  welche  den  Fürsten  jener  Zeit  die  vielfachen
Kriegshändel  und  zuweilen  die  Unterhaltung  eines  üppigen  Hofstaates
übrig  ließen,  reichten  nur  selten  dazu  aus,  um  einen  ehrenwerten
Lehrerstand  vorzubilden  und  zu  ernähren,  um  die  notwendigen  Schulhäuser
  zu  bauen  und  für  genügende  Kontrolle  des  Schulbesuchs  zu
sorgen.  Die  breiten  Schichten  der  Bevölkerung  waren  arm  und
unwissend  und  nahmen  kein  selbständiges  Interesse  an  der  Förderung
des  Volksschulwesens.

Jetzt  ruht  der  Fortschritt  der  Volksschule  in  den  deutschen
Staaten  wie  in  den  anderen  Kulturländern  auf  sicherer,  verfassungsmäßiger
  Grundlage,  die  Schuleinrichtungen  sind  als  ein  untrennbares