86  Volksschulwesen.

Was  die  Vorbildung  der  hauptamtlich  angestellten  Kreis-(Bezirks-)
  Schulinspektoren  betrifft,  so  können  leider  für  Preußen  und
Elsaß-Lothringen  keine  Angaben  gemacht  werden,  da  in  dem  bezüglichen
  amtlichen  Material  keinerlei  Mitteilungen  hierüber  enthalten
  sind.

In  Bayern  sind  sämtliche  14  Kreisschulinspektoren  seminarisch
gebildet.  Unter  den  16  weltlichen  Schulräten  der  Städte  sind
6  Philologen  und  10  Männer  mit  Seminarbildung.  Im  Königreich
Sachsen  haben  von  31  Bezirksschulinspektoren  4  nur  Seminarbildung,.
  14  Seminarbildung  und  späteres  Universitätsstudium  und
13  Universitätsstudium  ohne  Seminarbildung  aufzuweisen..  In  Baden  sind
von  den  13  Kreisschulräten  2  Theologen,  6  Philologen  und  5  ehemalige
Volksschullehrer,  in  Hessen  von  19  Kreisschulinspektoren  4  Theologen,
2  anderweit  akademisch  und  13  seminarisch  gebildet..  In  Sachsen-Weimar
  sind  sämtliche  Bezirksschulräte  Theologen,  waren  aber  gleich
nach  bestandenem  Examen  im  Schuldienste  tätig.  In  Sachsen-Altenburg
gibt  es  1  akademisch  (Theologe)  und  2  seminarisch  gebildete,  in
Gotha  ebenfalls  1  akademisch  und  2  seminarisch  gebildete  Bezirks-Schulinspektoren.
  Der  Landesschulinspektor  für  das  Herzogtum
Coburg  ist  seminarisch  gebildet  und  hat  später  die  Universität  besucht.
Sachsen-Meiningen  hat  3  akademisch  (2  Theologen,  1  Philologe)  und
1  seminarisch  gebildeten  Schulinspektor.  In  Bremen  ist  der  Schulinspektor,
  der  die  Aufsicht  über  sämtliche  Volksschulen  führt,  und
in  Hamburg  sind  sämtliche  4  Schulinspektoren  seminarisch  gebildet.
Lübeck  hat  einen  akademisch  gebildeten  Schulrat  (Philologe).  Der
L.andesschulinspektor  in  Schaumburg-Lippe  ist  seminarisch  gebildet.
In  Anhalt  ist  der  Hilfsarbeiter  in  der  Herzoglichen  Regierung,  Abteilung
  für  das  Schulwesen,  der  die  Schulrevisionen  zumeist  ausführt,
ein  seminarisch  gebildeter  Fachmann,  der  lange  Jahre  Rektor  eines
größeren  Schulsystems  war.

Die  nebenamtlich  angestellten  Kreis-  (Bezirks-)  Schul:
inspektoren  sind  sämtlich  Geistliche  in  Württemberg,  Fürstentum
lübeck,  beiden  Mecklenburg,  Anhalt,  Braunschweig,  Reuß  ä.  L.,
Schwarzburg-Sondershausen,  Schwarzburg-Rudolstadt  und  Waldeck.
In  Preußen  ist  die  nebenamtliche  Schulaufsicht  in  29  Fällen  einem
Stadtschulrat  bezw.  Stadtschulinspektor,  in  6  Fällen  dem  Magistrat,
der  Schuldeputation  bezw.  dem  Schulvorstande,  in  3  Fällen  einem
Seminardirektor  bezw.  Seminaroberlehrer,  in  13  Fällen  einem  Schuldircktor
  bezw.  Rektor,  in  2  Fällen  dem  ständigen  Kreisschulinspektor
eines  andern  Bezirks  und  in  1  Falle  einem  Regierungs-  und  Schulrat