Organisation  der  Volksschule.  Lehrpläne,  Methoden,  Disziplin  u.  Lehrmittel.  105

in  gleicher  Weise  Auskunft,  doch  werden  die  folgenden  Zusammenstellungen
  über  Preußen,  Bayern,  Württemberg,  Sachsen,  Hessen,
Elsaß-Lothringen  und  Hamburg  dem  Leser  eine  annähernde  Vorstellung
  auch  von  den  Verhältnissen  der  übrigen  Bundesstaaten
ermöglichen.

Preußen:  Über  die  normalen  Volksschuleinrichtungen  sprechen
sich  die  „Allgemeinen  Bestimmungen  des  Königlich  Preußischen
Ministers  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten,
betreffend  die  Volks-  und  Mittelschule,  vom  15.  Oktober  1872“
folgendermaßen  aus:

„$  1.  Die  normalen  Volksschuleinrichtungen.  Normale
Volksschuleinrichtungen  sind  die  mehrklassige  Volksschule,  die  Schule
mit  2  Lehrern  und  die  Schule  mit  einem  Lehrer,  welche  entweder
die  einklassige  Volksschule  oder  die  Halbtagsschule  ist.

6  2.  Die  einklassige  Volksschule.  In  der  einklassigen  Volksschule
  werden  Kinder  jedes  schulpflichtigen  Alters  in  ein  und  demselben
  Lokale  durch  einen  gemeinsamen  Lehrer  gleichzeitig  unterrichtet.
  Die  Zahl  derselben  soll  nicht  über  achtzig  steigen.

In  der  einklassigen  Volksschule  erhalten  die  Kinder  der  Unterstufe
  in  der  Regel  wöchentlich  20,  der  Mittel-  und  Oberstufe  30  Lehrstunden,
  einschließlich  des  Turnens  für  die  Knaben  und  der  weiblichen
  Handarbeiten  für  die  Mädchen.

5  3.  Die  Halbtagsschulle.  Wo  die  Anzahl  der  Kinder  über
achtzig  steigt  oder  das  Schulzimmer  auch  für  eine  geringere  Zahl  nicht
ausreicht  und  die  Verhältnisse  die  Anstellung  eines  zweiten  Lehrers
nicht  gestatten,  sowie  da,  wo  andere  Umstände  dies  notwendig  erscheinen
  lassen,  kann  mit  Genehmigung  der  Regierung  die
Halbtagsschule  eingerichtet  werden,  für  deren  Klassen  zusammen
wöchentlich  32  Stunden  angesetzt  werden.

$  4.  Die  Schule  mit  zwei  Lehrern.  Sind  zwei  Lehrer  an  einer
Schule  angestellt,  so  ist  der  Unterricht  in  zwei  gesonderten  Klassen  zu
erteilen.  Steigt  in  einer  solchen  Schule  die  Zahl  der  Kinder  über
hundertundzwanzig,  so  ist  eine  dreiklassige  Schule  einzurichten.  In
dieser  kommen  auf  die  dritte  Klasse  wöchentlich  12,  auf  die  zweite
Klasse  wöchentlich  24,  auf  die  erste  Klasse  wöchentlich  28  Lehrstunden.


5  5.  Die  mehrklassige  Volksschule.  In  Schulen  von  drei  und
mehr  Klassen,  soweit  dieselben  nicht  unter  4.  fallen,  erhalten  die
Kinder  der  unteren  Stufe  wöchentlich  22,  die  der  mittleren  28,  die
der  oberen  30—32  Unterrichtsstunden.“