Organisation  der  Volksschule.  Lehrpläne,  Methoden,  Disziplin  u.  Lehrmittel.  111

Die  Stunden  verteilen  sich  auf  die  einzelnen  Gegenstände  und
Stufen  wie  folgt:

Unterstufe  Mittelstufe  Oberstufe
I  _._  ER  no.
!  ein-  |  mehr-  '  ein-  !  mehr-  ein-  |  mehrklassige
  |!  klassige  ‘“  klassige  |  klassige  |  klassige  |  klassige
Schulen  |  Schulen  ,  Schulen  |  Schulen  |  Schulen  |  Schulen
D  ._  —
Religion  .  .  .  .  Pe  u  Se  561  4
;  Deusch  .  .  .  .  1  |  11  110-9  8  8-7.  8
'  Rechnen  \  VW  4  N  1  4  \  4
Ä  Raumlehre  S  +  \_  J  4  I  u  12
‘  Zeichnen.  .  ».  |  -  ii  -  1  2:  2  2
|  Realien  ...  .  .  -  io  |  6  106  6  106  |
 Sogen  ....  1  |  2  |  2  |  2  |  2
Turnen  \  |  |
(Handarbeit)  JS’  '  “  2  |  2  2  |  2  |  2
|  20  2;  90  |  wo  30  (32)

In  der  Halbtagsschule  und  in  der  Schule  mit  zwei  Lehrern  und
drei  Klassen  treten  die  nötigen  Veränderungen  nach  Maßgabe  des
Bedürfnisses  ein.“

In  Bayern  werden  durch  die  Erläuterungen  des  Lehrplanes  vom
3.  Mai  1811  die  Lehrgegenstände  nach  ihrer  relativen  Wichtigkeit
folgendermaßen  in  zwei  Hauptklassen  gruppiert:

„Die  erste  Hauptklasse  begreift  die  unbedingt  notwendigen
Gegenstände,  deren  Aneignung  von  jedem  Mitgliede  eines  zivilisierten
Staates  gefordert  werden  müsse,  in  sich  und  besteht  aus  den  3  Artikeln
„Gott“,  „Sprache“,  „Zahl  und  Maß“,  d.  h.  Religionslehre,  Lesen,
Schreiben  und  Rechnen.  Die  zweite  Hauptklasse  begreift  die
gemeinnützlichen  Gegenstände  in  sich,  so  genannt,  weil  die
betreffenden  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  zu  mancherlei  Zwecken
und  Vorteilen  des  Lebens  und  des  Berufes  tauglich  seien,  und  enthält
die  drei  Artikel  „Mensch“,  „Natur“  und  „Kunst“,  also  vornehmlich
Geschichte,  Geographie,  Naturgeschichte,  auch  Zeichnen,  wozu  noch,
zwar  nicht  als  eigentlicher  Lehrgegenstand  aber  als  regelmäßiger
Übungsgegenstand,  der  Gesang  kommt.

In  allen  Perioden  des  Schulunterrichts  ist  die  Kenntnis  der
notwendigen  Lehrgegenstände  immer  als  Hauptaufgabe  zu  behandeln.
Den  gemeinnützlichen  Lehrgegenständen  ist  nur  so  viel  Zeit  zu
widmen,  als  ohne  wesentlichen  Nachteil  für  die  ersteren  geschehen
kann,  und  es  sollen  die  Schüler  zu  denselben  nicht  cher  fortrcführt