Organisation  der  Volksschule.  Lehrpläne,  Methoden,  Disziplin  u.  Lehrmittel.  413

künftigen  bürgerlichen  Verhältnissen  und  Berufsgeschäften  der  Schüler
Anleitung  geben.“  (J.  A.  Englmann  a.  a.  O.  Seite  520.)

„Die  Entlassung  aus  der  Werktagsschule  findet  nach  siebenjährigem
  Schulbesuche  und  erfolgreicher  Bestehung  der  Jahresschlußprüfung
  statt.“  (J.  A.  Englmann  a.  a.  O.  Seite  387.)

„Übrigens  können  die  Eltern  ihre  Kinder  auch  nach  bestandener
Prüfung  noch  länger  freiwillig  in  die  Werktagsschule  schicken,  in
welchem  Falle  sie  nur  das  Feiertagsschulgeld  zu  bezahlen  haben.“
(J.  A.  Englmann  a.  a.  OÖ.  Seite  388.)

„so  wurden  in  München  und  Nürnberg  achte  Klassen  der
Werktagsschule  errichtet  für  solche,  welche  sie  freiwillig  besuchen
wollen.

Für  diese  neu  errichteten  achten  Klassen  an  den  Nürnberger
Volksschulen  sind  von  den  städtischen  Kollegien  Satzungen  und
Lehrplan  festgestellt  und  vom  Königlichen  Kultusministerium  bestätigt
worden,  deren  Hauptbestimmungen  sind:  Bedingung  für  die  Aufnahme
  in  eine  achte  Volksschulklasse  ist  der  Nachweis  eines  siebenjährigen
  Schulunterrichts,  und  zwar  entweder  des  erfolgreichen  Besuches
einer  siebenten  Klasse  der  Volksschule  oder  eines  diese  letztere  ersetzenden
  Unterrichts.  Die  achten  Klassen  sind  nach  Geschlechtern
getrennt,  nehmen  jedoch  Schüler  und  Schülerinnen  verschiedener
Konfessionen  auf  und  stehen  unter  der  Aufsicht  derjenigen  Simultan-Schulinspektion,
  in  deren  Bezirk  sie  sich-befinden.  Der  Besuch  der
achten  Klassen  ist  zwar  ein  freiwilliger,  jedoch  sind  die  in  dieselben
aufgenommenen  Schüler  und  Schülerinnen  verpflichtet,  sie  regelmäßig
und  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahres  zu  besuchen;  sie  erhalten  auch
beim  Austritt  ein  Zeugnis  über  den  Besuch  ausgestellt.  Dieselben
brauchen  die  Fortbildungs-  bezw.  Sonntagsschule  nur  noch  ein  Jahr
zu  besuchen.  Die  Lehrgegenstände  der  achten  Klasse  sind  folgende:
a)  für  Knaben:  Religion,  Lesen  und  Turnen  je  2  Stunden,  deutscher
Aufsatz  und  Zeichnen  je  4  Stunden,  Rechnen  und  Buchführung,
Natur-  und  Gewerbekunde  je  5  Stunden,  Geschichte  und  Geographie
3  Stunden,  Singen  1  Stunde,  in  Summa  28  Stunden;  b)  für  Mädchen:
Religion,  Lesen,  Geschichte  mit  Geographie  je  2  Stunden,  Rechnen
und  Buchführung,  Natur-  und  Haushaltungskunde  je  5  Stunden,
deutscher  Aufsatz  4  Stunden,  weibliche  Handarbeiten  3  Stunden,
Singen  1  Stunde,  in  Summa  24  Stunden.  Der  Unterricht  in  den
Knabenklassen  wird  sowohl  vormittags  wie  nachmittags,  in  den
Mädchenklassen  nur  vormittags  erteilt.“  (J.  A.  Finglmann  a.  a.  O.
Seite  388—389.)

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  Ill.  8