Organisation  der  Volksschule.  T,ehrpläne,  Methoden,  Disziplin  u.  Lehrmittel.  439

„1.  Das  Volksschullesebuch  muß  die  Eigenart  der  durch  natürliche  wie  geschichtliche
  Kräfte  entwickelten  Landschaften  zeigen,  für  welche  es  bestimmt  ist.  Es  ist  dabei
nicht  zu  übersehen,  daß  eine  beträchtliche  Zahl  von  Regierungsbezirken  und  Provinzen,
ja  selbst  weite  Gebiete  mehrerer  Provinzen  landschaftliche  Einheiten  bilden.  Durch
die  Rücksicht  auf  diese  dürfen  die  notwendigen  allgemeinen  Gesichtspunkte:  Der
preußische  Staat,  das  deutsche  Vaterland  und  das  allgemein  Menschliche,  nicht  beeinträchtigt
  werden.

Die  Bedeutung  der  Religion  für  die  Erziehung  verlangt,  daß  durch  die  Lesebücher
  auch  ein  Zug  religiöser  Wärme  hindurchgehe.  Fernzuhalten  dabei  ist  aber  alles,
was  den  Forderungen  der  Duldsamkeit  nicht  entspricht,  oder  was  an  Bekenntnisstreitigkeiten
  erinnern  könnte.  Lesestücke,  deren  Inhalt  sie  der  ausschließlichen  Behandlung
im  Religionsunterrichte  zuweist,  gehören  überhaupt  nicht  in  das  Lesebuch.

Das  Lesebuch  muß  ferner  der  Beschäftigung  und  Lebensweise  der  Bevölkerung
gerecht  werden,  deren  Kinder  es  benutzen.  Landwirtschaft,  Industrie,  Gewerbe  und
Handel  geben  hier  die  Richtlinien.

Ohne  in  Plattheiten  zu  verfallen,  müssen  die  Dinge  gebracht  werden,  wie  sie
wirklich  sind.  Die  Lesestücke  dürfen  nach  Inhalt  und  Ton  dem  praktisch-nüchterneu
Bedürfnis  nicht  ganz  abgewandt  sein;  es  herrsche  in  ihnen  ein  gesunder  Realismus.

Ebenso  wie  das  Lesebuch  nach  seinem  Inhalte  dadurch  beeinflußt  wird,  daß  die
Schule,  in  der  es  gebraucht  werden  soll,  ein-  oder  mehrklassig  ist,  darf  auch  nicht
unberücksichtigt  bleiben,  ob  es  für  Knaben  oder  für  Mädchen  oder  für  beide  zugleich
bestimmt  ist.

2.  Das  Lesebuch  muß  ebensowohl  schöngeistigen  wie  realistischen  Stoff  umfassen.
Hauptaufgabe  beider  ist  die  Charakterbildung  des  Kindes.  Daneben  hat  das  Lesebuch
noch  eine,  allerdings  in  den  richtigen  Grenzen  zu  haltende  mehr  literarisch-ästhetische
Aufgabe,  der  auch  die  Stücke  realistischen  Stofles  dienen.  Ebenso  ist  es  Mittel  für  die
Vertiefung  und  Ergänzung  des  im  Sachunterrichte  Gelernten  und  gleichzeitig  Muster  guter
sprachlicher  Darstellung.  Während  die  erste  Aufgabe  den  Lesebüchern  aller  Schulen
gemeinsam  ist,  tritt  die  zweite  in  den  I.esebüchern  der  mehrklassigen,  die  dritte  in  den
Lesebüchern  der  einklassigen  Schulen  mehr  in  den  Vordergrund,  ohne  daß  indes  die
anderen  Aufgaben  dadurch  zu  stark  zurückgedrängt  werden.

3.  Das  Lesebuch  hat  Beiträge  zu  bringen  aus  dem  Leben  des  Menschen,  wie  es
der  einzelne  an  sich  und  als  (lied  der  verschiedenen  Lebenskreise  —  Familie,  Gemeinde,
Kirche  und  Staat  —  durchläuft.  Der  preußische  Staat  in  seiner  geschichtlichen  Entwicklung
  und  das  Deutsche  Reich  mit  seinen  über  die  Reichsgrenzen,  insbesondere  über
das  Meer  hinausdrängenden  wirtschaftlichen  Bestrebungen  sind  hierbei  ausgiebig  zu  behandeln.

Gemäß  der  erziehlichen  Aufgabe  der  Schule  gebührt  diesem  im  weitesten  Sinne
des  Wortes  geschichtlichen  Stofle  wegen  seiner  unmittelbar  wirkenden  ethischen  und
reiigiösen  Kraft  der  breiteste  Raum  im  L.escbuche.  Auch  das  Leben  der  Natur  verlangt
im  Lesebuche  eingehende  Berücksichtigung.  Es  hat  daher  Darstellungen  zu  bringen
aus  dem  Gebiete  der  Geographie,  der  Zoologie,  der  Botanik,  der  Chemie  und  der  Physik.

lHlaus-  und  volkswirtschaftliche,  staatsbürgerliche  und  gesundheitliche  Belehrungen,
soweit  sie  dem  Kinde  aus  seinen  Lebenskreisen  verständlich  werden  können,  dürfen
nicht  fehlen.

4.  Diese  Stofle  des  Lesebuches  müssen  dem  auf  Grund  der  ergangenen  Bestimmungen
  ausgearbeiteten  Lehrplane  der  Schule  in  deren  einzelnen  Abstufungen  sich
anschließen.  Der  gebotene  Stoff  hat  zwar  auch  der  Tätigkeit  der  Phantasie  und  der
Anregung  des  Gefühls  zu  dienen,  in  erster  Linie  aber  muß  er  für  die  Erkenntnis  der
Wirklichkeit  und  für  das  urteilende  Nachdenken  ausreichend  Gelegenheit  bieten.

5.  Das  Lesebuch  vermeide  das  zerstreuende,  verwirrende  und  abstumpfende
Vjelerlei  und  biete  mit  der  zunehmenden  geistigen  Reife  dem  Kinde  umfassendere  Lesestücke
  einheitlichen  Inhaltes.