KAPITEL  V.
Die  Schulhäuser.

Die  zur  Zeit  in  Deutschland  bestehenden  Schulhäuser  sind
naturgemäß  zu  verschiedenen  Zeiten  entstanden  und  entsprechen  aus
diesem  Grunde  in  ihrer  Anlage  und  Ausstattung  nicht  sämtlich  den
Voraussetzungen  moderner  Bautechnik  und  den  strengsten  Forderungen
der  Schulhygiene.  Die  beschränkten  Mittel  der  Gemeinden  und  die
Anspruchslosigkeit  des  Geschmackes  unserer  Vorfahren  verraten  sich
in  älteren  Schulhäusern  ebenso  wie  in  den  Privatbauten  der  Vergangenheit.
  Es  besteht  daher  oft  sowohl  auf  dem  Lande,  wie  ganz
besonders  in  den  Städten  ein  großer  Unterschied  in  Anlage  und  Ausführung
  zwischen  älteren  und  neueren  Schulbauten  in  denselben
Bezirken  oder  Gemeinden.  Die  Verschiedenheit  in  der  Größe  der
Schulorganismen,  die  Lage  des  Bauplatzes,  die  Grund-  und  Bodenverhältnisse,
  der  Preis  des  Baumaterials,  die  zur  Verfügung  stehenden
Mittel  und  die  Geschmacksrichtungen  der  maßgebenden  Verwaltungsoder
  Baubeamten  sind  ebenso  viele  Momente,  welche  Unterschiede
in  dem  Bauplan  bedingen.  Auch  auf  dem  Lande  machen  sich  dieselben
Einflüsse  geltend,  und  in  vielen  ländlichen  Bezirken  wird  bei  Anlage
des  Schulgrundstückes  besonders  dem  lokalen  Baustil  Rechnung
getragen.

Die  ländlichen  Volksschulanlagen  unterscheiden  sich  von  den
städtischen  häufig  auch  dadurch,  daß  auf  dem  Schulgrundstück  nicht
nur  Schulzimmer  und  Lehrerwohnung,  sondern  auch  die  Wirtschaftsgebäude
  des  L.chrers  zum  Betriebe  der  mit  der  Stelle  verbundenen
Landwirtschaft  (Stallung  und  Scheune)  untergebracht  sind.

Die  neueren  gesetzlichen  Bestimmungen  und  behördlichen  Anordnungen
  drängen  diesen  vielgestaltigen  und  zum  Teil  nicht  völlig
befriedigenden  Verhältnissen  gegenüber  auf  die  Durchführung  von