Die  Schulhäuser.  143

Reformen,  und  es  werden  für  Neu-,  Ersatz-  und  Umbauten  von
Schulhäusern  jährlich  erhebliche  Summen  ausgegeben  (in  Preußen
im  Jahre  1900  42  295  821  Mark).

Welche  Anforderungen  in  Preußen,  dessen  36  756  Volksschulen
von  den  58  164  des  gesamten  Deutschen  Reiches  nahezu  zwei  Drittteile
  bilden,  auch  an  Bau  und  Einrichtung  der  ländlichen  Volksschulhäuser
  gestellt  werden,  ergibt  sich  aus  dem  Erlaß  des  Ministers
der  geistlichen,  Unterrichts--  und  Medizinal-Angelegenheiten  vom
Jahre  1895.

Die  wichtigsten  Bestimmungen  dieses  Ministerialerlasses  sind
folgende:

„8  1.  Lage  und  Beschaffenheit  der  Baustelle.

Bei  der  Wahl  des  Platzes  für  eine  Schulanlage  sind  folgende  Rücksichten  zu
beobachten:

Das  Grundstück  soll  tunlichst  in  der  Mitte  des  Schulbezirkes  liegen,  jedoch,  wenn
mehrere  Orte  zu  einer  Schule  gehören,  nicht  etwa  isoliert  auf  freiem  Felde;  es  muß  auf
bequemen  Wegen  ohne  Hemmung  und  Gefährdung  etwa  durch  Eisenbahn-  oder  Flußübergänge
  erreichbar  sein.

Der  Platz  muß  einen  gesunden,  technisch  möglichst  günstigen  Baugrund  aufweisen
und  die  Gewähr  bieten,  daß  durch  eine  Brunnenanlage  ohne  erhebliche  Kosten  gutes
Trinkwasser  beschaflt  werden  kann.

Der  Boden  darf  weder  durch  Abfallstoffe  verunreinigt  sein,  noch  aus  Bauschutt
oder  abgelagertem  Müll  bestehen.  Er  darf  ferner  nicht  sumpfig  oder  im  Überschwemmungsgebiet
  belegen,  sondern  muß  möglichst  trocken  und  durchlässig  sein.

Zu  vermeiden  ist  die  Nachbarschaft  von  Teichen  oder  Gräben  mit  unreinem  Inhalt,
von  gewerblichen  Anlagen  mit  übelriechenden  Ausdünstungen  oder  verunreinigten  Abwässern
  sowie  von  Betrieben,  welche  mit  Entwicklung  von  störendem  Geräusch,  Rauch,
Staub  oder  giftigen  Gasen  verbunden  sind.

Die  Lage  des  Schulhauses  muß  so  gewählt  werden,  daß  überall  reichlich  frische
Luft  zutreten  und  Sonnenlicht  die  Schulzimmer  sowie  die  Lehrerwohnungen  treflen  kann.
Zum  Schutze  gegen  rauhe  Winde  und  Sonnenhitze  ist  eine  mit  Bäumen  und  Sträuchern
bestandene  Baustelle  erwünscht,  doch  darf  der  Baumbestand  die  Licht-  und  Luftzufuhr
nicht  verkümmern  oder  die  Tage  dumpf  und  feucht  machen.

Der  Platz  muß  eine  solche  Größe  haben,  daß  die  erforderlichen  Baulichkeiten  —
Schulhaus,  Abtritt,  Wirtschaftsgebäude  und  Brunnen  —  in  angemessenen  Abständen  voneinander
  und  von  den  Nachbargrenzen  aufgeführt  werden  können,  außerdem  aber,  abgesehen
  von  dem  für  wirtschaftliche  Zwecke  notwendigen  Hof  sowie  von  etwaigen  Vorgärten
  und  lehrergärten,  ein  Freiraum  verbleibt,  auf  dem  sich  alle  Schulkinder  gleichzeitig
  ohne  gegenseitige  Behinderung  in  freier  Luft  bewegen  können.  Dieser  Bewegungsraum
  soll  in  der  Regel  einen  Flächeninhalt  von  mindestens  3  (Juadratmetern  für  jedes
Schulkind  haben.  In  eng  angelegten  Ortschaften,  etwa  in  Gebirgsgegenden,  und  in  Vororten
  von  Großstädten  mit  hohen  Bodenpreisen  kann  dieses  Flächenmaß  ausnahmsweise
eingeschränkt  werden,  darf  aber  niemals  weniger  als  1,5  (Juadratmeter  für  jedes  Schulkind
  betragen.

$S  2.  Anordnung  der  Gebäude  auf  der  Baustelle.

Bei  der  Anordnung  der  Gebäude  auf  der  Baustelle  ist  in  erster  Linie  auf  die  «durch
die  Orllichkeit  gegebenen  Himmelsrichtungen  Rücksicht  zu  nehmen,  ferner  darauf  zu