144  Volksschulwesen.

achten,  daß  der  Bewegungsraum  und  die  Zugänge  zu  den  Abtritten  vom  Schulhaus  aus
gut  übersehen  werden  können,  sowie  daß  alle  mit  Fenstern  versehenen  Wände  von  den
Nachbargrenzen,  auch  wenn  diese  zur  Zeit  noch  nicht  bebaut  sind,  soweit  entfernt  angelegt
  werden,  daß  keine  vorhandene  und  künftige  Bebauung  oder  Bepflanzung  des  Nachbargrundstückes
  diesen  Fenstern  Licht  und  Luft  entziehen  kann.  Insbesondere  gilt  dies  von
solchen  Wänden,  deren  Fenster  zur  Beleuchtung  eines  Schulzimmers  dienen.  Diese
Fensterwände  müssen  auch  bei  den  beschränktesten  Platzverhältnissen  mindestens  8  Meter
von  der  Nachbargrenze  sowie  von  allen  Baulichkeiten  auf  dem  Schulgrundstück  selbst
entfernt  sein.

In  der  Regel  sind  Schulzimmer  und  Lehrerwohnungen  in  einem  Gebäude  zu  vereinigen.
  dagegen  empfhehlt  es  sich,  die  Wirtschaftsgebäude  —  Stallungen  und  Scheunen  —
sowie  die  Abtritte  von  dem  Schulhause  getrennt  in  solchem  Abstand  zu  errichten,  daß
schädliche  Ausdünstungen  und  üble  Gerüche  das  Schulhaus  nicht  erreichen  können.

Wenn  jedoch  in  einzelnen  Landesteilen  die  Gemeinden  besonderen  Wert  darauf
legen,  daß  nach  ortsüblicher  Art  Stallung  und  Scheune  mit  dem  Schulliause  unmittelbar
verbunden  wird,  soll  diesem  Herkommen  ohne  zwingende  Gründe  nicht  entgegengetreten
werden.“

Der  Schluß  des  Abschnittes  gibt  Vorschriften,  wie  in  der  Anlage  und  Ausführung
auch  dieser  Bauten  den  Forderungen  der  Hygiene  Rechnung  getragen  und  der  Feuersgefahr
  vorgebeugt  werden  soll.

„Die  Lage  des  Schulhauses  zu  den  Himmelsrichtungen  ist  so  zu  wählen,  daß
unmittelbares  Sonnenlicht  in  die  Schulzimmer  tunlichst  nicht  während,  wohl  aber  außerhalb
  der  Unterrichtsstunden  scheinen  kann,  daß  zugleich  aber  auch  die  Stuben  und
Kammern  der  Lehrerwohnungen  des  Sonnenlichtes  nirgends  ganz  entbehren.  Für  die
Schulzimmer  empfiehlt  sich  deshalb  am  meisten  die  Lage  der  Fenster  nach  Westen,  weil
die  Unterrichtszeit  in  Landschulen  in  der  Regel  schon  mit  den  frühen  Nachmittagsstunden
aufhört,  die  flach  einfallenden  Strahlen  der  Nachmittagssonne  also  nicht  mehr  lästig
werden,  oder  nach  Süden,  weil  die  Strahlen  der  Mittagssonne  unter  so  steilem  \Vinkel
einfallen,  daß  sie  nicht  weit  in  das  Innere  des  Schulzimmers  eindringen.  Weniger  günstig
ist  die  Lage  der  Fenster  nach  Osten  und  nach  Norden.  \Wenn  aber  die  örtlichen  \Verhältnisse
  diese  Lagen  nicht  vermeiden  lassen,  sind  bei  der  Östlage  die  Nachteile  des
unmittelbaren  Sonnenscheins  —  starke  Erhitzung  und  zu  grelle  Beleuchtung  —-  durch
passende  Vorrichtungen,  z.  B.  durch  Vorhänge,  abzuschwächen.“

$S  3.  Das  Schulhaus.

A.  Bauart:  Bezüglich  der  Trennung  von  Schul-  und  Wohnungsverkehr  gibt  S  3
des  Erlasses  folgende  Vorschriften:

„Bei  der  Grundrißeinteilung  ist  besonderer  Wert  darauf  zu  legen,  daß  sowohl  bei
eingeschossigen  als  bei  mehrgeschossigen  Schulhäusern  der  Schülerverkehr  von  dem
Wohnungsverkehr  vollständig  getrennt  werden  kann,  um  die  Übertragung  ansteckender
Krankheiten  aus  der  Lehrerfamilie  auf  die  Schulkinder  zu  verhüten.  Diese  wichtige
Forderung  läßt  sich  bei  geschickter  Planbildung  erfüllen,  ohne  daß  gegen  die  bisher
üblichen  Grundrisse  sich  ein  Mehr  an  bebauter  Grundfläche  ergibt.  Es  ist  deshalb  stets
ein  Nebentlur  mit  besonderem  Zugang  und  mit  besonderer  ‘Treppe,  welche  zugleich  die
Verbindung  mit  dem  Keller  und  dem  Dachboden  herstellt,  für  die  l,ehrerwohnungen
anzulegen,  der  Schülerlur  aber  höchstens  durch  eine  in  Krankheitsfällen  abzuschließende
Tür  mit  dem  Wohnungstlur  oder  mit  einer  Stube  der  Lehrerwohnung  zu  verbinden.

Zweckmäßig  ist  es,  wenn  ein  schnelles  Wachsen  der  Schülerzahl  vorauszusehen  ist,
auf  die  Erweiterungsfähigkeit  des  Schulhauses  von  vornherein  Bedacht  zu  nehmen.
Beispielsweise  wurde  in  einem  einklassigen  Schulhause,  wenn  zunächst  etwa  nur  für
40  -50  Kinder  Platz  zu  schaffen,  ein  erhebliches  Anwachsen  der  Kinderzalıl  aber  mıt