Die  Schulhäuser.  145

einiger  Sicherheit  zu  erwarten  wäre,  dem  Schulzimmer  gleich  die  für  diese  größere  Zahl
von  Plätzen  ausreichende  Abmessung  zu  geben,  von  ihm  aber  durch  eine  Zwischenwanlil
einstweilen  ein  für  Wohnzwecke  dienender  Teil  abzutrennen  sein.  Wird  später  das  größere
Schulziımmer  .  nötig,  dann  würde  die  Zwischenwand  zu  beseitigen  und  die  ursprünglich
nur  für  einen  jung  verheirateten  I.ehrer  bemessene  Wohnung  durch  einen  Anbau  derartig
zu  erweitern  sein,  daß  sie  für  einen  älteren  T,ehrer  mit  zahlreicherer  Familie  genügt.

Bei  der  \vahl  der  Materialien  und  Konstruktionen  für  die  Umfassungswände,
Scheidewände  und  Dächer  soll  stets  in  erster  Linie  das  Ortsübliche  maßgebend  sein.
Alles,  was  in  der  Bauweise  einer  Gegend  sich  eigenartig  aus  den  örtlichen  Verhältnissen
entwickelt  hat,  herkömmlich  geworden  und  bewährt  erfunden  ist,  soll  mit  Sorgfalt  beobachtet
  und  weiter  erhalten  werden.

Wenn  im  allgemeinen  auch  für  die  Herstellung  der  Umfassungswände  Massivbau
mit  Werksteinen,  Bruchsteinen  oder  Ziegeln  seiner  Dauer  und  Feuersicherheit  wegen
besonders  zu  empfehlen  ist,  so  soll  doch  Fachwerksbau,  zumal  wenn  Eichenholz  verwendet
  werden  kann,  oder  die  Bekleidung  der  Wandflächen  mit  Schiefer  da,  wo  es
landesüblich  ist,  keineswegs  als  ausgeschlossen  gelten.  In  Niederungen,  Moorgegenden
und  im  Gebirge  ist  die  Zimmerung  der  Außen-  und  Innenwände  aus  Schurzholz  zulässig.
Immer  aber  ist  je  nach  dem  verfügbaren  Material  den  Regeln  der  Technik  gemäß  so  zu
konstruieren,  daß  die  Umfassungswände  standfest,  undurchlässig  für  Nässe  und  wärmchaltend
  werden.“

B.  Schulzimmer:  „Die  Abmessungen  eines  Schulzimmers  sind  abhängig
1.  inbezug  auf  die  Grundfläche:

von  der  Zahl,  Anordnung  und  Abmessung  der  Plätze,  von  der  Anordnung
  der  Freiräume,  von  der  Tage  der  Tür  und  der  Stellung  des  Ofens;
inbezug  auf  die  Höhe:

von  der  Bedingung,  daß  bei  größtmöglicher  Besetzung  für  jedes  Kind
ein  ausreichender  I.uftraum  vorhanden  ist,  und  daß  die  von  den  Fenstern
entferntest  gelegenen  Plätze  noch  gutes  Licht  erhalten.

W

Als  Grundsatz  für  die  Größe  und  Zahl  der  Schulzimmer  gilt  die  Regel,  daß  einklassige
  Schulen  im  allgemeinen  nicht  über  80  Kinder  zählen,  und  daß  bei  mehrklassigren
Schulen  nicht  über  70  Kinder  gemeinsam  unterrichtet  werden  sollen.

Für  die  Plätze  sind  nach  der  Größe  der  Kinder  in  drei  Abstufungen  folgende
Maße  anzunehmen:

Sitzlänge  Bankabstand
für  kleine  Kinder:  0,50  m  .  .  .  .  0,68  m
„  mittlere  »  0,52  »  .:  0.6070  „
„  große  „  0,54  »  :  .:..072  „

Nur  wenn  «dıe  örtlichen  Verhältnisse  zur  größten  Sparsamkeit  zwingen,  dürfen  die
Sitzlängen  auf
0,48  m  für  kleine  Kinder,
0,50  „  „  mittlere  on
0,52  „  „  große  »
herabgemindert  werden.

Auf  einer  Bank  sollen  höchstens  5  Kinder  nebeneinander  sitzen.  Für  den  lL.ehrersitz
sind  mindestens  1,20  m  Breite  und  2,50  m  länge  zu  rechnen.

Die  erste  Bankreihe  muß  von  der  Wand,  an  welcher  sich  der  Lehrersitz  betindet,
mindestens  1,70  m,  die  leizte  Bank  von  der  Rückwand  mindestens  0,30  m  entfernt  sein
und  der  Abstand  der  Bänke  von  der  Fensterwand  mindestens  0,40  m  betragen.  Der
Mittelgang  zwischen  den  Bänken  soll  0,50  m  und  der  Gang  an  der  inneren  Längswancd
mindestens  0,60  m  breit  sein.

Die  Tür  des  Schulzimmers  ist,  wenn  irgend  tunlich,  so  zu  legen,  daß  der  T.ehrer

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich,  Ill.  10