146  Volksschulwesen.

beim  Eintritt  den  Kindern  ins  Gesicht  sieht  und  daß  diese  möglichst  schnell  ihre  Plätze
einnehmen  und  verlassen  können.  Erwünscht  ist  es  auch,  daß  der  l.ehrer  von  seinem
Sitz  aus  die  Tür  übersehen  kann.  Der  Ofen  ist  am  besten  an  der  den  Fenstern  gegenüberliegenden
  Längswand,  etwa  in  der  Mitte  derselben  aufzustellen.  Nur  bei  kleinen
Klassen  empfiehlt  es  sich,  ihn  in  eine  Ecke  zu  rücken.  er  nächste  Sitzplatz  muß  vom
Ofen  mindestens  0,80  m  entfernt  sein.

Als  allgemeine  Regel  ist  zu  beachten,  daß  Tiefklassen  bei  ländlichen  Schulbauten
grundsätzlich  ausgeschlossen  sind,  und  daß  ein  Schulzimmer  höchstens  9,70  m  lang  uni
höchstens  6,30  m  tief  sein  soll.  Die  äußerste  Grenze  von  9,70  m  für  die  Länge  des
Schulzimmers  ist  nur  dann  zu  wählen,  wenn  eine  wesentliche  Ermäßigung  der  Höhe  und
damit  eine  leichtere  Erwärmung  des  Schulzimmers  erzielt  wird.*)

Jedes  Schulzimmer  soll  mindestens  3,20  m  im  lichten  hoch  sein.  Dieses  Maß  ıst
aber  gegebenenfalls  je  nach  der  Schülerzahl  und  der  Zimmertiefe  um  soviel  zu  erhöhen,
daß  auf  jedes  Kind  mindestens  2,25  cbm  l.uftraum  entfallen  und  daß  der  senkrechte
Abstand  der  Fenstersturze  vom  Fußboden  mindestens  doppelt  so  groß  ist,  als  der  wagerechte
  Abstand  von  der  inneren  längswand.  Diese  beiden  aus  hygienischen  Gründen
unerläßlichen  Forderungen  werden  sich  bei  geeigneter  lage  und  Konstruktion  der  Fenstersturze
  —  in  (segenden  mit  rauhem  Klima  auch  bei  stark  besetzten  Klassen  mit  der
Mindesthöhe  von  3,20  m  —  erfüllen  lassen,  sodaß  die  ausreichende  Erwärmung  solcher
Schulzimmer  im  Winter  nicht  in  Frage  gestellt  wird.

Die  Fläche  der  Fenster  soll,  im  lichten  Mauerwerk  gemessen,  mindestens  gleich
l/,  der  Bodenfläche  des  Schulzimmers  sein.  Die  Fenster  sind  auf  der  linksseitigen  l.ängswand
  tunlichst  in  gleichen,  durch  höchstens  1,20  m  breite  Pfeiler  unterbrochenen  Abständen
  anzulegen,  möglichst  nahe  an  die  Decke  zu  rücken  und  mit  einem  geradlinigen
oder  tlachbogigen  Sturz  abzuschließen.  Rundbogen  sind  zu  vermeiden.  Mit  Rücksicht
auf  die  vielen  Durchbrechungen  sind  bei  Ziegelbau  die  Fensterwände  2  Stein  stark  ohne
Luftschicht  anzulegen.  Die  Fensterbrüstungen  sollen  nicht  unter  1,0  m  hoch  sein.

Wenn  die  linksseitiges  Licht  gebenden  Fenster  nach  Norden  gerichtet  sind,
emphehlt  sich  die  Anlage  eines  Fensters  im  Kücken  der  Kinder,  um  etwas  Sonnenlicht
einzulassen.  Bei  der  Berechnung  der  zur  Erhaltung  des  Schulzimmers  erforderlichen
Lichtfläche  bleiben  solche  rückseitigen  Fenster  aber  außer  Ansatz.

Über  die  Frage,  ob  zur  besseren  Wärmehaltung  Doppelfenster  nötig  sind,  haben
die  Bezirksregierungen  im  einzelnen  Falle  zu  entscheiden.

Die  Fußböden  sollen  aus  schmalen,  wenigstens  3,5  cm  starken,  gehobelten  und
gespundeten  Brettern  von  hartem,  nicht  leicht  splitterndem  Holz  hergestellt,  dicht
schließend  verlegt  und  geölt  werden.

Bei  der  Wahl  der  Ofen  ist  auf  die  ortsübliche  Heizungsart  und  auf  das  meist
gebräuchliche  Brennmaterial  Rücksicht  zu  nehmen.

Zweckmäßig  ist  es,  mit  der  Heizung  des  Schulzimmers  eine  Lufterneuerung  in  der
Art  zu  verbinden,  daß  vom  Schülerflur  aus  frische  Luft  dem  Ofen  zugeführt  wird  und
durch  diesen  vorgewärmt  in  das  Zimmer  eintritt.  Die  Einführung  von  Frischluft  durch
Kanäle  unter  dem  Fußboden  emphehlt  sich  nicht,  weil  diese  Kanäle  erfahrungsmäßig
selten  rein  und  staubfrei  gehalten  werden.  Zur  Abführung  der  verbrauchten  L.uft  ist  für
jedes  Schulzimmer  ein  besonderes  Entlüftungsrohr  von  wenigstens  25  zu  25  cm  im
(Juadrat  neben  dem  Schornsteinrohr  anzulegen.  Zweckmäßig  ist  es,  die  Wandung  zwischen
dem  Rauchrohr  und  dem  L.üftungsrohr  aus  Eisenplatten  herzustellen.  Es  muß  dann  aber
mit  größter  Sorgfalt  darauf  gehalten  werden,  daß  die  Fisenplatten  möglichst  dicht
schließen.

*)  Dem  Ministerialerlaß  ist  eine  Reihe  von  Grundrißzeichnungen  beigefügt,  welche
hier  der  Raumersparnis  wegen  nicht  aufgenommen  werden  können.