Die  Schulhäuser.  149

Graben  zulässig.*)  Bei  Verwendung  tragbarer  Gefäße  muß  der  Boden,  auf  dem  sie  aufgestellt
  werden,  gut  befestigt  sein  und  die  Einrichtung  so  getroffen  werden,  daß  die
Auswechslung  der  (refäße  bequem  erfolgen  kann.  Die  unbeweglichen  Behälter  müssen
derart  angeordnet  und  eingerichtet  sein,  daß  ihre  Entleerung  mit  Leichtigkeit  und  ohne
Verschmutzung  der  Umgebung  stattfinden  kann.  Eiserne  Behälter  müssen  allseitig  zuganglich
  sein.  Wenn  Gruben  angelegt.werden,  ist  mit  besonderer  Sorgfalt  darauf  zu
achten,  daß  die  Sohlen  und  Wandungen  für  Flüssigkeiten  möglichst  undurchlässig  sind
und  bleiben.  Zweckmäßig  werden  sie  aus  hartgebrannten  Ziegeln  mit  Zementmörtel
gemauert,  innen  mit  Zement  verputzt  und  außen  ringsum  mit  einer  Schicht  festgestampften
tetten  Tones  umgeben.  Als  Grubenwandungen  dürfen  vorhandene  (sebäudemauern  nicht
benutzt  werden,  jede  Grube  muß  vielmehr  Uimfassungswände  für  sich  erhalten.

Zur  Bindung  der  Auswurfstoffe  empfehlt  sich  die  Verwendung  von  Torfmull.
leder  Raum,  in  welchem  Auswurfstofle  angesammelt  werden,  ist  mit  einem  Entlüftungsrohr
  von  gehöriger  \eite  zu  versehen,  welches  über  dem  Dache  des  Abitrittsgebäudes
asmünden  muß.  Damit  die  Ausdünstungen  leichter  durch  die  Lüftungsröhren  ins  Freie,
als  durch  die  Siwöflnungen  in  die  Abtrittszellen  ausströmen,  ist  von  den  letzteren  aus
ein  Trichter  mit  Fallrohr  so  anzuordnen,  daß  die  untere  Öffnung  dieses  Fallrohres  tiefer
ın  den  Grubenraum  hinabreicht  als  die  untere  Öffnung  des  Entlüftungsrohres.“

Diese  Vorschriften  für  den  Bau  und  die  Einrichtung  ländlicher
Volksschulhäuser  stellen  gewisse  Mindestforderungen  auf,  welche  in
den  wohlhabenden  Stadtgemeinden  nicht  nur  erfüllt,  sondern  in  vielen
Punkten  übertroffen  werden.  Besonders  in  dem  letzten  Jahrzehnt
des  19.  Jahrhunderts  hat  sich  unter  den  deutschen  Großstädten  ein
löblicher  Ehrgeiz  entwickelt,  sich  gegenseitig  im  Bau  nicht  bloß  zweckmäfsiger
  und  hygienisch  einwandsfreier,  sondern  auch  architektonisch
stattlicher  und  geschmackvoller  Schulbauten  zu  übertreffen.

Von  den  in  den  letzten  Jahren  erbauten  Volksschulhäusern
der  größeren  deutschen  Städte,  welche  kennen  zu  lernen  auch
fur  den  Ausländer  vielleicht  Interesse  bieten  würde,  soll  im  folgenden
eine  Anzahl  hier  aufgeführt  werden.  Von  einer  eingehenden  Beschreibung
  der  Gebäude  wird  allerdings  Abstand  genommen  werden
müssen,  da  der  beschränkte  Umfang  dieses  Werkes  die  Beibringung
von  Plänen  und  Grundrissen  nicht  gestattet.

Aachen.  Volksschule  Beguinenstraße.  14klassıg.  Erbaut
1897—1898.  Baukosten  112000  M.

Augsburg.  Schule  am  Roten  Tor.  Kombination  des  ein-  und
zweireihigen  Systems.  Das  Gebäude  enthält  auch  eine  Suppenküche,
einen  Handfertigkeitsunterrichtssaal,  eine  Schulküche  und  ein  Brausebad.
  Erbaut  1%0.  Baukosten  600  000  M.

Bamberg.  Luitpoldschule.  Eigenartige  Grundrißanlage,  veranlaßt
  durch  das  Bestreben,  den  Kindern  den  Ausblick  nach  dem

*,  Auf  dem  I.ande  sind  die  Abortanlagen  der  Schulhäuser  nur  selten  an  Kanalisationsanlagen
  angeschlossen,  wie  da»  in  der  Mehrzahl  der  großen  Städte  der  Fall  ist.