160  Volksschulwesen.

dessen,  was  in  Preußen  in  dieser  Hinsicht  gefordert  wird,  geben  die
Allgemeinen  Bestimmungen  des  Königl.  preußischen  Ministers  der
geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten  betreflend  die
Volks-  und  Mittelschule  vom  15.  Oktober  1872  folgendermaßen  an:

„Das  Schulzimmer  muß  mindestens  so  groß  sein,  daß  auf  jedes
Schulkind  ein  Flächenraum  von  0,6  qm  kommt;  auch  ist  dafür  zu
sorgen,  daß  es  hell  und  luftig  sei,  eine  gute  Ventilation  habe,  Schutz
gegen  die  Witterung  gewähre  und  ausreichend  mit  Fenstervorhängen
versehen  sei.  Die  Schultische  und  Bänke  müssen  in  ausreichender
Zahl  vorhanden  und  so  eingerichtet  und  aufgestellt  sein,  daß  alle
Kinder  ohne  Schaden  für  ihre  Gesundheit  sitzen  und  arbeiten  können.
Die  Tische  sind  mit  Tintenfässern  zu  versehen.

Zur  ferneren  Ausstattung  des  Schulzimmers  gehört  namentlich
eine  hinreichende  Anzahl  von  Riegeln  für  die  Mützen,  Tücher,
Mäntel  u.  dergl.;  ferner  eine  Schultafel  mit  Gestell,  eine  Wandtafel,
ein  Katheder  oder  ein  Lehrertisch  mit  Verschluß,  ein  Schrank  für  die
Aufbewahrung  von  Büchern  und  Heften,  Kreide  und  Schwamm.“

Übersichten  über  die  besten  eingeführten  Subsellien,  Schultafeln,
Kartenständer  u.  dergl.  bieten  die  meisten  deutschen  Schulmuseen.
Die  Frage,  welche  Schulbänke  in  den  Volksschulen  zu  verwenden
sind,  beschäftigt  gegenwärtig,  wo  man  in  den  Städten  überall  mit
den  veralteten  drei-,  vier-  und  mehrsitzigen  Schulbänken  mit  Plusdistanz
  aufzuräumen  beginnt,  die  Schulverwaltungen  und  Aufsichtsbehörden.
  Neue  Systeme  zweisitziger  Schulbänke,  zum  Teil  mit
fester  Minusdistanz,  zum  Teil  mit  Klapptischen  und  Pendelsitzen  oder
mit  diesen  beiden  Einrichtungen  zugleich,  dienen  fast  überall  zur
Ausstattung  neuer  Schulbauten.  Bei  vielen  Gemeinden  spielt  bei  der
Auswahl  der  Schulbänke  der  Gesichtspunkt  eine  Rolle,  daß  die  Subsellien,
  wenigstens  die  der  oberen  Volksschulklassen,  geeignet  sein
müssen,  auch  die  Schüler  der  neuerdings  organisierten  obligatorischen
l‘ortbildungsschule  für  Jünglinge  im  nachschulpflichtigen  Alter  aufzunehmen,
  für  welche  bisher  eigene  Schulhäuser  nur  in  den  seltensten
Fällen  errichtet  worden  sind.  Für  diese  Zwecke  werden  dann  Banksysteme
  mit  verstellbarer  Sitz-  und  Pulthöhe  bevorzugt.  Einige
Städte  haben  ihre  eigenen  Schulbänke  eingeführt,  so  Hannover  die
freistehende  Spellmannsche  Bank  mit  Plusdistanz  und  verschiebbarer
Tischplatte,  Frankfurt  a.  M.  die  Frankfurter  Schulbank  mit  Eisenkonstruktion,
  Pendelsitz  und  emporzuklappender  Tischplatte.  Meistens
wird  in  neueren  Schulen  jede  Klasse  mit  3—4  dem  Wuchs  der
Kinder  angepaßten  Bankgrößen  ausgestattet.  Für  alle  Banksysteme