Die  Schulhäuser.  161

sind  zwei  Gesichtspunkte  in  erster  Linie  entscheidend,  erstens  inwiefern
  sie  den  Kindern  eine  für  alle  ihre  Beschäftigungen  in  der  Schule
hygienisch  einwandsfreie  Sitzgelegenheit  bieten,  und  zweitens  inwieweit
sie  eine  gründliche  Reinigung  des  Fußbodens  der  Schulklasse  ermöglichen.
  Besonders  das  letztere  Ziel  scheint  in  hervorragendem  Maße
die  Rettigsche  Schulbank  zu  erreichen,  welche  zur  Zeit  bereits  in
nahezu  100  deutschen  Gemeinden  zur  Einführung  gelangt  ist.  Ihr
Hauptvorzug  besteht  darin,  daß  sich  Bank  und  Tisch  zugleich  ohne
Mühe  seitwärts  umklappen  lassen,  und  daß  auf  diese  Weise  eine
gründliche  Reinigung  des  Fußbodens  sehr  erleichtert  wird.

Eine  der  wichtigsten  Bedingungen  für  die  Hygiene  der  Volksschule
  ist  die  Reinhaltung  der  Schulräume.  Diese  bildet  die
Hauptobliegenheit  der  Schuldiener,  und  die  Vorschriften  bezüglich  der
Häufigkeit  und  Gründlichkeit,  mit  der  diese  Reinigungen  vorgenommen
werden  müssen,  sowie  die  Höhe  der  für  diesen  Zweck  bewilligten
Mittel  sind  ein  ziemlich  zuverlässiger  Maßstab  für  die  Einsicht  und
das  Interesse,  welche  die  lokalen  Organe  der  Verwaltung  der  Volksschule
  entgegenbringen.  Die  wichtigsten  diesbezüglichen  Abschnitte
aus  der  Dienstanweisung  für  die  Schuldiener  an  den  städtischen
öffentlichen  Schulen  zu  Frankfurt  a.  M.  vom  17.  August  1900  mögen
hier  folgen:

„Sämtliche  Räume  der  Schule,  soweit  sie  nicht  nachstehend
ausgenommen  sind,  also  insbesondere  die  Klassenzimmer,  das  Amtszimmer
  des  Dirigenten,  Konferenz-  und  Lehrerzimmer,  Stiegen,  Vorplätze,
  Aborte,  Pissoirs  usw.  samt  den  darin  befindlichen  Gerätschaften,
  sind  täglich  zu  reinigen.  Die  Reinigung  geschieht  durch
gründliches  Auskehren  mit  feuchten  Sägespänen  und  darauffolgendes
Abstauben.

Das  Abwischen  des  Staubes  von  den  Tischen  und  Bänken  hat
nach  jedem  Auskehren  zu  geschehen;  zweimal  in  der  Woche  (in  der
Regel  Mittwochs  und  Samstags)  ist  der  Staub  auch  von  Bücherbrettern,
  Schränken,  Ofenkacheln  mit  feuchten  Tüchern  abzunehmen;
die  eisernen  Bestandteile  sind  nur  mit  trockenen  Tüchern  abzuputzen.

Die  vorhandenen  Spucknäpfe  sind  zweimal  wöchentlich  zu  reinigen
und  mit  Salzwasser  zu  füllen.

Wöchentlich  einmal  sind  nach  dem  gründlichen  Auskehren
sämtliche  Räume  aufzuwaschen.  Hierbei  sind  die  Beschläge  zu
reinigen  und  die  Tischplatten  feucht  abzuwischen.

Vierteljährlich  findet  eine  gründliche  Hauptreinigung  der  genannten
  Räume  mit  warmem  Wasser,  Seife,  Soda  und  Bürste  statt,

Das  Unterrichtswesen  im  Deutschen  Reich.  Ill.  11