206  Volksschulwesen.

j  |  Es  erhalten  festangestellte
-  -
Namen  Lehrer  Lehrerinnen  Schulleiter
d  |  :  Maxi-  =  |IMai-  =  .  |  Maxiu
  |  3  '  Miets-  mum  ©  Miets-  mum  2  "Mies  mum
Städte  SD  'entschä-  ce  =  |  entschä-  en  S  ent  der
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  beziige,  9   ___  beige  9,  E"®E_  bezüge
Außerpreußische  Städte.
Braunschweig.  .  :  16000.  —  '3600  14001  —  :2100  :  00°  —  5100
ı  Bremen...  ..  180°  —  :  3600  1400|  Z—  2000  4000   —  5000

|  Chemnitz...  .  1300  1400-500  3750  |1300:  350  ‚2750  ;  3200  800  5400

|

|  Dresden  |  £T..  1300  500700:  4200  |  1300;  400  |  2600  ,  3600.  900  6000

'  kath.  1360  250,  |  3600  1360.  250%,  :  2250  |  250/,

Hamburg...  ...  2000,  —  400  1400|  —  0  200  —  |  6000

Leipzig...  ..  re  4200  1300,  400  2800  |  4500  |  20  %  6000
3700  :1500  300  2400  |  1600.  —  |  4100

+  400  |

|  München  .  .  alt  |2070  2800  4360  1554:  180  ı  2964  ı  2070  80  530

Mannheim  ...  1600|

‚  Nürnberg...  '2100   —  420  1560  —  :  2832  |  2100)  —  5730
|  +  5

Stuttgart...  ...  11600  700  '  3500  :1200  400  2200  '  3200  1200  !  5400

I)  Die  Schulleiter  beziehen  das  Gehalt  der  Lehrer  und  außerdem  400  M.
Funktionszulage.  —  *)  Desgl.  500  bis  1500  M.  Funktionszulage.

Die  Ursachen  dieser  Erscheinung  sind  äußerst  mannigfaltig  und
liegen,  abgesehen  von  etwaigen  Mängeln  des  Lehrplans  oder  des
Unterrichts,  teils  auf  hygienischem,  teils  auf  volkswirtschaftlichem  Gebiet.
Vielfach  sind  die  Großstadtkinder  nach  Ablauf  des  sechsten  Lebensjahres
  körperlich  und  geistig  noch  gar  nicht  schulfähig  und  können  daher
erst  später  eingeschult  werden;  obwohl  so  der  Anfangstermin  zuweilen
um  ein  Jahr  hinausgeschoben  wird,  bleibt  doch  das  14.  Lebensjahr
als  Endtermin  im  allgemeinen  bestehen;  es  ergibt  sich  daraus  eine
nur  siebenjährige  Schulzeit,  so  daß  sogar  bei  regelmäßiger  Versetzung
das  Kind  die  achte  Klasse  nicht  mehr  absolvieren  kann.  Andere  Kinder
werden  durch  Erkrankungen  an  Masern,  Scharlach,  Diphtheritis  usw.
während  der  Schulzeit  zuweilen  monatelang  am  Schulbesuch  verhindert
und  bleiben  auf  dicse  Weise  zurück.  Wieder  andere  sind  geistig
anormal  und  vermögen  dem  Unterricht  überhaupt  nicht  zu  folgen;
für  diese  wird  jetzt  meist  durch  besondere  Hilfsschulen  oder  Hilfsklassen
  für  schwachsinnige  Kinder  gesorgt.  Andere  sind  nicht
gerade  anormal,  aber  doch  schwächer  begabt  als  der  Durchschnitt,
und  brauchen  daher  zur  Verarbeitung  des  Pensums  einer  Klasse