212  Volksschulwesen.

Es  ist  vielleicht  hier  der  Platz,  noch  kurz  auf  eine  Einrichtung
einzugehen,  die  sich  ebenfalls  in  Mannheim  findet  und  in  das  Sonderklassensystem
  eingegliedert  ist,  nämlich  die  Vorbereitungsklassen.  Sie
hat  sich  als  notwendig  erwiesen,  da  in  den  meisten  deutschen  Staaten
eine  organische  Verbindung  zwischen  der  höheren  und  der  Volksschule
  fehlt.  In  vielen  Gegenden  sind  den  Gymnasien  und  gleichwertigen
  Anstalten  dreiklassige  elementare  Vorschulen  angegliedert,
welche  die  Schüler  vom  sechsten  bis  neunten  Jahre  für  die  unterste
Klasse  des  Gymnasiums  vorbereiten.  Der  Übergang  von  den  unteren
Klassen  der  Volksschule  in  die  höhere  Schule  wird  im  allgemeinen
mit  dem  Verlust  eines  Lebensjahres  erkauft,  da  gewöhnlich  ein  vieroder
  mehrjähriger  Besuch  der  Volksschule  bezw.  die  diesem  Besuche
entsprechenden  Kenntnisse  als  Vorbedingung  für  die  Aufnahme  in
eine  höhere  Schule  angesehen  werden.  „Von  dem  Gedanken  ausgehend,
  daß  in  dem  weiten  Rahmen  einer  großstädtischen  Volksschule
  recht  wohl  besonderen  Bedürfnissen  verschiedenster  Art  Rechnung
  getragen  werden  könne,  wurden  nun  in  Mannheim  seitens  der
Schulleitung  im  Einverständnis  mit  der  Schulkommission  in  den  letzten
drei  Jahren  diejenigen  Schüler  der  Volksschule,  die  später  in  eine
höhere  Schule  überzutreten  beabsichtigten  und  nach  zweijährigem
Schulbesuch  nach  Fähigkeit,  Fleiß  und  Leistungen  für  den  Besuch
einer  höheren  Schule  geeignet  schienen,  auf  der  dritten  und  vierten
Klassenstufe  in  besondere  Paralleiklassen  zusammengefaßt  und  erhielten
  so,  ohne  daß  hierdurch  ein  Mehraufwand  verursacht  wurde,
eine  ihrer  höheren  Leistungskraft  entsprechende,  den  Bedürfnissen
der  höheren  Schulen  angepaßte  Ausbildung.  Dadurch  wurde  nach
dem  übereinstimmenden  Urteil  der  Direktionen  der  hiesigen  Mittelschulen
  erreicht,  daß  die  jetzt  von  der  unentgeltlichen  Volksschule
übertretenden  Schüler  in  keiner  Weise  hinter  den  aus  anderer  Vorbereitung
  kommenden  Knaben  zurückstehen.  Im  Schuljahr  1901/02
waren  sechs  Vorbereitungsklassen  eingerichtet  und  zwar  drei  dritte
Klassen  (zusammen  132  Knaben)  und  drei  vierte  Klassen  (zusammen
116  Knaben).  Die  Vorbereitungsklassen,  als  eine  besondere  Spezies
neben  den  übrigen  bestehenden  Sonderklassen  (Hilfsklassen,  Wiederholungsklassen,
  Abschlußklassen),  sind  ein  weiterer  Beweis  dafür,  wie
zweckmäßig  das  Prinzip  der  Gruppierung  der  Schüler  in  Unterrichtsgemeinschaften
  nach  Maßgabe  der  Arbeits-  und  Bildungsfähigkeit  ist;
sie  beweisen,  daß  die  Durchführung  dieses  Prinzips  innerhalb  der
obligatorischen  Volksschule  nicht  bloß  den  Schwachen,  sondern  auch
den  Begabten  und  denen,  die  besonderen  Zielen  zustreben,  eine  den