KAPITEL  VI.

Die  Mittelschulen.

Der  Name  Mittelschule  bezeichnet  in  Norddeutschland,  speziell
in  Preußen,  eine  Schulgattung,  die  über  das  Ziel  der  Volksschule
hinausführt,  also  gewissermaßen  zwischen  dieser  und  den  höheren
Schulen  (Realschule,  Gymnasium)  eine  Mittelstellung  einnimmt.  Außer
in  Preußen  gibt  es  diese  Art  von  Schulen  mit  derselben  Bezeichnung
nur  noch  in  einigen  norddeutschen  Staaten,  beispielsweise  im  Herzogtum
  Anhalt.  Im  Königreich  Sachsen  bestehen  ähnliche  Einrichtungen
unter  dem  Namen  mittlere  bezw.  höhere  Volksschulen.
Hamburg  hat,  wie  bereits  früher  erwähnt  worden  ist,  an  einer  Anzahl
von  Schulen  besondere,  über  das  Ziel  der  Volksschule  hinausführende
Oberklassen,  Selekten  genannte.  Von  den  süddeutschen  Staaten
weisen  Baden  (in  den  sogenannten  gehobenen  Abteilungen)  und
Hessen  (in  den  in  einzelnen  Städten  bestehenden  erweiterten
Volksschulen)  verwandte  Einrichtungen  auf.  Da  aber  diese  Schulen
in  den  genannten  Staaten  sowohl  verwaltungsrechtlich  wie  in  den
vorhandenen  statistischen  Übersichten  zu  den  Volksschulen  gezählt
werden,  so  sind  sie  auch  in  dieser-Arbeit  als  zu  jenen  gehörig  behandelt
  worden,  und  wir  beschränken  uns  hier  bezüglich  der  außerpreußischen
  Staaten  auf  ganz  wenige  die  Zahl  der  Schulen  und
Schuler  betreffende  ‚Angaben.

Im  Königreich  Sachsen  belief  sich  nach  der  Erhebung  vom
1.  Dezember  1899  die  Zahl  der  mittleren  Volksschulen  auf  241  mit
4859  Klassen  und  188  366  Schülern  und  die  der  höheren  Volksschulen
auf  45  mit  616  Klassen  und  17460  Schülern.

Im  Großherzogtum  Baden  wurden  im  Jahre  1900  in  den  gehobenen
Abteilungen  (an  wieviel  Schulen  solche  eingerichtet  waren,  ist  aus  der