1%  Volksschulwesen.

serichtet  sind,  so  vereinigen  sie  regelmäßig  die  aus  der  6.  Klasse
abgehenden  Schüler  mehrerer  Volksschulen  in  sich.  Die  Mädchenmittelschulen
  in  Elberfeld  sind  selbständige  Organismen,  welche  die
Schülerinnen  mit  Beginn  des  schulpflichtigen  Alters  aufnehmen  und
sie  durch  volle  9  Schuljahre  weiterführen.  Beide  Einrichtungen,
sowohl  die  für  Knaben  als  die  für  Mädchen,  verlangen  einen  neunjährigen
  Schulbesuch  und  haben  eine  Fremdsprache,  die  französische,
als  obligatorischen  Lehrgegenstand.

Ein  ähnliches  Verhältnis  besteht  auch  in  Breslau  zwischen  den
Knaben-  und  Mädchenmittelschulen.  Die  evangelische  Knabenmittelschule
  auf  den  Teichäckern,  Malteserstraße  28,  umfaßt  5  aufsteigende
Klassen;  sie  baut  sich  auf  die  untersten  4  Klassen  der  Breslauer
Volksschule  auf.  Die  Schüler,  welche  in  die  unterste  Mittelschulklasse
eintreten  sollen,  müssen  die  dritte  Klasse  einer  Breslauer  Volksschule
mit  Erfolg  besucht  haben  oder  eine  anderwärtig  erworbene  entsprechende
  Vorbildung  nachweisen.  Die  evangelische  Mädchenmittelschule
  (Katharinenschule)  dagegen  ist  eine  voll  organisierte  achtstufige
l.ehranstalt,  welche  keinerlei  Vorbildung  von  den  in  die  unterste
Klasse  eintretenden  Schülerinnen  verlangt.

In  Frankfurt  a.  M.  sind  sowohl  die  Knabenmittelschulen  wie  die
Mädchenmittelschulen  achtstufige  Vollanstalten.

In  Kiel  gibt  es  eine  gehobene  Mittelschule  (die  städtische
Mädchenschule)  und  außerdem  4  Knaben-  und  3  Mädchenmiittelschulen,
  welche  sich  von  den  Volksschulen  in  betreff  ihrer  Lehrverfassung,
  vornehmlich  durch  Einfügung  des  englischen  Unterrichts
als  obligatorischen  Lehrgegenstandes,  unterscheiden.  Der  Lehrgang
dieser  letzteren  Knabenmittelschule  ist  neunjährig,  der  der  Mädchen
achtjährig,  der  der  gehobenen  Mädchenmittelschule  ebenfalls  achtjährig.
Der  eigenartige  Charakter  dieser  Anstalt  kennzeichnet  sich  aber  vornehmlich
  durch  Aufnahme  zweier  Fremdsprachen,  des  Englischen  und
Französischen,  welche  von  Klasse  5,  das  ist  vom  Beginn  des  vierten
Schuljahres  ab,  mit  der  Maßgabe  betrieben  werden,  daß  die  Eltern
für  ihre  die  Schule  besuchenden  Kinder  entweder  den  englischen
oder  den  französischen  Unterricht  wählen  können.

Zur  Veranschaulichung  der  Lehrpläne  der  deutschen  Mittelschulen
  mögen  hier  einige  Beispiele  für  die  Verteilung  der  Wochenstunden
  in  einigen  größeren  Mittelschulen  folgen: