220  Volksschulwesen.

Zur  Vergleichung  mögen  hier  auch  die  Stundenpläne  einiger  den
preußischen  Mittelschulen  gleichwertiger  Anstalten  außerpreußischer
Städte  folgen:

Dresden.  Unterrichtsgegenstände  und  Stundenzahl  der  evangelischen
Bürgerschule  in  den  sechs!)  oberen  Knabenklassen?).

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Unterrichtsgegenstände  I  II  III  IV  V  vi
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Biblische  Geschichte  bezw.  Bibelkunde
Katechismuslehre  .

Anschauungsübungen

I.esen  0.

Rechtschreibung  .  en

'  Sprachlehre.  .  .  2  2  2  22er.
Außatzübungen  .  .  .  2  22.2...)
Französisch  -.  -  :  2  2  2  2  2  ee.
Rechnen  .

Formenlehre

Naturbeschreibung

Naturlehre  en
Erdkunde  .  .  2.  2  220  e  nel
Geschichte  .
Schreiben
Zeichnen
Singen?)  .
Tumen  .  220er  |

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Summa  .  ...3  |  32  |

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Für  Karlsruhe  sind  durch  Ortsstatut  für  die  Bürgerschule  und
die  Töchterschule  folgende  Grundsätze  festgelegt:

Die  Bürgerschule  ist  eine  erweiterte  Volksschule  im  Sinne
der  $$  92  und  93  des  Elementarunterrichtsgesetzes  vom  13.  Mai  1892.
Dieselbe  umfaßt  die  letzten  5  Schuljahrgänge  und  hat  die  besondere
Aufgabe,  die  Schüler  mit  den  für  das  praktische  Leben  notwendigen

I)  Die  Zahl  der  Lektionen  in  Klasse  VII  und  VIII  beträgt  wöchentlich  22  bezw.
18;  sie  dauern  in  der  Regel  30—40  Min.  Die  Verteilung  auf  die  einzelnen  Lehrfächer
erfolgt  nach  Maßgabe  des  I.ehrplans.

2)  In  den  fünf  oberen  Mädchenklassen  wird  in  wöchentlich  je  4  Stunden  Unterricht
in  Nadelarbeit  erteilt.  Daher  ist  der  Rechenunterricht  in  den  fünf  oberen  Klassen  um  je
1  Stunde  vermindert,  der  Unterricht  in  der  Formenlehre  (Raumlehre)  füllt  ganz  weg,  und
auch  der  sprachliche  Unterricht  ist  um  einzelne  Stunden  vermindert.  Die  gesamte
Stundenzahl  in  der  VI.  Klasse  beträgt  26  statt  24  in  der  Knabenschule.

3)  Für  die  Klassen  I—III  ist  noch  wöchentlich  I  Stunde  Chorgesang  anzusetzen.