Einleitung.

Aus  dem  Interesse  des  Staates  an  der  Erziehung  der  künftigen
Bürger  erklärt  sich  seine  Fürsorge  gegenüber  der  Aus-  und  Fortbildung
  der  Lehrer.  Das  Wort  „Lehrer“  bezeichnet  deren  Tätigkeit
nur  einseitig,  da  ihre  Aufgabe  im  Erziehen  besteht,  von  dem  allerdings
das  Lehren  ein  sehr  wichtiger,  vielleicht  der  wichtigste  Teil  ist.  Man
hat  es  als  eine  der  köstlichsten  und  verantwortungsreichsten  Aufgaben
bezeichnet,  junge  Seelen  heranzubilden.  Das  erfordert  viel  Geschick,
einen  gereiften  Charakter  und  hinreichende  Erfahrung.  Der  Lehrerberuf
  ist  darum  ein  Lebensberuf,  der  eine  genau  geregelte  Allgemeinund
  Fachausbildung  erfordert.

Der  Staat  hat  deshalb  im  Deutschen  Reiche  nicht  bloß  die
Bildung  der  Lehrer  für  höhere  Schulen  genau  geordnet,  sondern  auch
seine  besondere  Fürsorge  den  Volksschullehrern  gewidmet,  denen
neun  Zehntel  der  gesamten  schulpflichtigen  Kinder  zum  Erziehen  und
Unterrichten  anvertraut  sind.

Von  den  Lehrenden  ist  die  überwiegende  Mehrzahl  männlichen
Geschlechts.  Mit  unbedeutenden  Ausnahmen  unterrichten  Lehrerinnen
nur  an  Mädchenschulen  (die  übrigens  auch  eine  Anzahl  von  Lehrern
aufweisen),  und  zwar  zumeist  auch  nur  in  den  Städten,  da  selten  ein
Dorf  so  groß  ist,  eine  besondere  Mädchenschule  oder  wenigstens  gesonderte
  Mädchenklassen  einzurichten.  So  wird  denn  der  überwiegende
Teil  der  männlichen  Schuljugend  von  männlichen  Lehrkräften  erzogen
und  unterrichtet.

Zur  Ausbildung  der  Lehrer  haben  die  deutschen  Bundesstaaten
Seminare  gegründet  und  erhalten  sie,  ohne  dafür  ein  Entgelt  zu  erheben.
  Auch  die  wenigen  privaten  Lehrerseminare,  meist  von  jüdischen
Gemeinden  unterhalten,  unterstehen  wenigstens  der  staatlichen  Aufsicht.
Die  Fortbildung  überwachen  die  Staaten  durch  Prüfungen,  von  denen  die
sogenannte  zweite  Lehrerprüfung  jeder  Lehrer  ablegen  muß,  widrigen-