Geschichte  des  l.ehrerbildungswesens,  239

behren,  so  z.  B.  gelehrte  Sprachen,  während  in  anderen  Dingen  eine
Anleitung  genüge,  so  in  Geschichte,  Erdkunde  usw.,  da  hier  treffliche
Hilfsmittel  zur  eigenen  Weiterbildung  beständen.  Den  Lehrplan  gestaltet
  er  nach  den  Gesichtspunkten:  materieller  Unterricht,  formeller
Unterricht,  Bildung  des  sittlichen  Charakters.  Der  materielle  Unterricht
  umfaßt:  1.  „Kenntnisse  der  Werke  Gottes,  insonderheit  des
Menschen  und  dessen,  was  zunächst  Beziehung  auf  ihn  hat,  kurz  der
wissenswürdigste  und  gemeinnützigste  Teil  der  Naturgeschichte“;
2.  Einleitung  in  die  Bibel,  d.  h.  die  zum  Verständnisse  nötigen  Vorkenntnisse,
  wie  jüdische  und  christliche  Religionsgeschichte,  Gebräuche
der  Vorwelt,  Geschichte  und  Sprache  der  Bibel,  Sammlung  der
Heiligen  Schriften;  3.  Religionsunterricht,  d.  h.  die  Wahrheiten  der
Religion  im  Zusammenhang;  4.  Gesundheitslehre;  5.  I.andesverfassung
und  Landesgesetze;  6.  „Etwas  Erdbeschreibung  und  Geschichte,  besonders
  des  Vaterlandes,  als  eine  Anleitung,  diese  Kenntnisse  durch
eigenen  Fleiß  zu  erweitern“.  Der  formelle  Unterricht  umfafst:
1.  Sprachunterricht;  2.  Logik  oder  Vernunftlehre,  „nicht  die  philosophische
  Kunst  zu  denken,  sondern  die  praktische  Vernunft  des
Menschenverstandes“;  3.  Rechenunterricht,  „sowohl  als  vorzügliche
Übung  des  Verstandes,  als  auch  um  die  Seminaristen  instand  zu
setzen,  die  Jugend  auf  die  beste  Art  darin  unterrichten  zu  können“;
4.  Methodik  des  Unterrichts;  5.  Übungen  der  Seminaristen  im  Aufmerken
  und  Beobachten,  im  Anfertigen  von  Aufsätzen,  in  der  Methode;
6.  Leitung  des  Privatfleißes.  Die  Bildung  des  sittlichen  Charakters
soll  endlich  die  Seminaristen  frühzeitig  zu  der  Denkungsart  und
Handlungsweise,  „welche  sie  in  ihrem  künftigen  Stande  in  sich  selbst
glücklich  und  nützlich  für  die  menschliche  Gesellschaft  machen  kann“,
hinleiten.  Letztere  Absicht  des  Lechrplans  ist  um  so  bemerkenswerter,
  als  der  Unterricht  in  damaliger  Zeit  sich  oft  in  cine
theoretische  Tugendichre  oder  einen  Unterricht  in  Höflichkeit,  wie  in
dem  sonst  recht  tüchtigen  I.chrplan  des  Seminars  zu  Rostock,  verlor.

Aber  man  blieb  bei  der  Vorbildung  der  Lehrer  nicht  stehen.
Fs  wurde,  wenn  auch  nur  vereinzelt,  der  Versuch  gemacht,  an  ihrer
Weiterbildung  zu  arbeiten.  Nach  Einführung  des  Generallandschulreglements
  in  Preußen  1763  versammelte  der  Generalsuperintendent
  Hähn  (f  1780)  ın  Magdeburg  wiederholentlich  die  I.chrer
seines  Bezirks,  um  sie  mit  jenem  Reglement  vertraut  zu  machen  und
ihnen  dessen  Verständnis  zu  erschließen.  In  den  letzten  Jahren  des
18.  Jahrhunderts  werden  in  Oberhessen,  in  der  bergischen  Mark  und
anderweitig  Lehrervereine  gegründet,  in  denen  Aufsätze  und  Kate-