2410  Die  Volksschullehrerbildung.

Sie  bilden,  wie  schon  erwähnt,  ein  organisches  Ganze  bezüglich  des
Lehrplans,  nicht  aber  in  bezug  auf  die  äußere  Organisation,  wenngleich
  auch  hier  einige  Ausnahmen  bestehen.

Die  Präparandenanstalten  sind  dreifacher  Natur,  entweder  sind
sie  rein  staatlich,  oder  sie  werden  von  Städten  unterhalten,  oder  sie
bestehen  als  Privatanstalten  bei  den  Seminaren.  Auch  bereiten  noch
in  geringem  Umfange  einzelne  im  Amte  stehende  und  erfahrene
Lehrer  Präparanden  zur  Seminaraufnahmeprüfung  vor,  wie  es  bis  zum
Erlaß  der  Allgemeinen  Bestimmungen  die  Regel  war.

Die  staatlichen  Präparandenanstalten  werden  von  einem  Vorsteher
  geleitet,  dem  einige  Präparandenlehrer  zur  Seite  stehen.  Ebenso
sind  die  städtischen  Anstalten  organisiert,  zum  Teil  bekleidet  das  Amt
der  Leitung  ein  vom  Staate  hierfür  bestimmter  Seminarlehrer.  Die
Seminar-Präparandenanstalten  werden  von  den  betreffenden  Seminardirektoren
  geleitet,  außerdem  sind  drei  Präparandenlehrer  angestellt,
die  Seminarlehrer  erteilen  meist  auch  noch  einige  Stunden  gegen
besondere  Entschädigung.  Für  den  Unterricht  ist  Schulgeld  zu  bezahlen,
  bei  den  staatlichen  Anstalten  36  M.,  bei  den  privaten  meist
100  M.  Den  Präparanden  gewährt  der  Staat  Stipendien  je  nach  ihrer
Würdigkeit  und  dem  Grade  ihrer  Bedürftigkeit  als  Beihilfe  zur  Beschaffung
  von  Wohnung,  Kost  und  Unterrichtsmitteln.  Es  sind
54  staatliche,  12  städtische  und  64  Seminar-Präparandenanstalten,
insgesamt  also  130  vorhanden.  Die  dauernden  Ausgaben  für  das
Präparandenwesen  seitens  des  Staates  betrugen  1502001  M.  im
Rechnungsjahre  1903.  Dazu  kommen  noch  wesentliche  Summen  für
einmalige  und  außerordentliche  Ausgaben.

Die  Seminare  sind,  von  verschwindenden  Ausnahmen  abgesehen,
staatlich.  Unter  staatlicher  Aufsicht  stehen  sechs  Privatseminare,
nämlich  eins  der  evangelischen  Brüdergemeinde,  ein  bischöfliches
(katholisches)  und  vier  jüdische.  Der  Unterricht  auf  den  staatlichen
Seminaren  ist  unentgeltlich.  Ein  Teil  der  Seminaristen  wohnt  in  Seminaren;
  sie  erhalten  zudem  freie  Wohnung,  Licht  und  Feuerung;  für  die
Kost  dagegen  ist  zu  bezahlen.  Ebenso  wie  bei  den  Präparandenanstalten
gewährt  der  Staat  den  Zöglingen  der  Seminare  Stipendien.  Dafür  müssen
sie  sich  verpflichten,  innerhalb  von  fünf  Jahren  jede  ihnen  von  der  Behörde
  zugewiesene  Stelle  anzunehmen,  widrigenfalls  die  Stipendien
zurückzuzahlen  und  180  M.  für  den  Unterricht  zu  erlegen  sind.  Diese
Verpflichtung  bestand  übrigens  schon  vor  150  Jahren  für  die  Zöglinge
des  von  Hecker  gegründeten  Seminars.